"Aula" muss Behauptungen über KZ-Häftlinge widerrufen

.
Ehemalige Mauthausen-Häftlinge dürfen von dem rechten Magazin nicht mehr als "Massenmörder" oder "Landplage" bezeichnet werden.

Die von den Grünen unterstützte Klage gegen die rechte Monatszeitschrift Aula hatte nun zivilrechtlich Erfolg. Das Blatt muss nun in seiner April-Ausgabe pauschale beleidigende Behauptungen gegen KZ-Überlebende als unwahr widerrufen, wie der Standard berichtet.

Zudem habe die Aula alle von den Klägern geltend gemachten Ansprüche zur Gänze anerkannt. Die Zeitschrift darf demnach die inkriminierten Behauptungen sowie sinngleiche Äußerungen nicht mehr aufstellen und verbreiten. Das gilt auch für andere Medien und den Autor des Artikels. Dieses Urteil erging am Dienstag am Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen. Das Gericht hatte dazu im Vorjahr bereits eine einstweilige Verfügung erlassen.

Anfängliche Aufregung um Staatsanwaltschaft

In einem Aula-Artikel wurden im vergangenen Jahr Häftlinge des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen als "Massenmörder" oder "Landplage" bezeichnet (der KURIER berichtete). Die Grazer Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich ein Verfahren gegen das Magazin mit der Begründung eingestellt, es sei "nachvollziehbar", dass die 1945 befreiten Häftlinge aus dem KZ Mauthausen eine "Belästigung" für die Bevölkerung darstellten. Außerdem hätten sich unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befunden. Die Grünen protestierten gegen diese Begründung und legten juristisch nach. Gemeinsam mit Befreiten des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen wurde eine zivilrechtliche Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung eingebracht.

Auch auf Unterlassung dieser Behauptung wurde geklagt. Laut einem Urteil vom 5. August, war es bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, "die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/ Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen".

Strafrechtliches Verfahren im Laufen

Nun kam die Causa für die Kläger, neun KZ-Überlebende und die Tochter des verstorbenen Publizisten Leon Zelman, zu einem erfreulichen Abschluss. Unterstützt wurden die Kläger von dem Grünen Nationalratsabgeordneten Harald Walser. Neben dem zivilrechtlichen Verfahren, das nun abgeschlossen wurde, läuft noch ein strafrechtliches Verfahren. Dabei wird in den nächsten Monaten ein Urteil erwartet.

Kommentare