Asyl- und Schutz-Aberkennung: Von 500 auf 1.640 gestiegen

Kickl will mit "ausgewählten" Kollegen darüber sprechen
Zahlen 2018. Seit Kickl Minister ist, wird mehr als drei Mal so vielen Flüchtlingen der Schutzstatus aberkannt.

Der Artikel wurde am 12.3. mit dem Statement des Innenministeriums upgedatet.

Innenminister Herbert Kickl spricht gerne von einem „Turbo“, den er gezündet hat: Mit 6946 Abschiebungen im Vorjahr? Das sei ein Plus von 47 Prozent im Vergleich zu 2017, frohlockte der Ressortchef jüngst. Und nicht nur das: Auch die Aberkennung von Asyl und subsidiärem Schutz forciert der Ressortchef insbesondere bei straffälligen Asylwerbern. Und was die aktuellen Zahlen aus seinem Ressort angeht, scheint dies zuzutreffen.

Denn laut einer Anfragebeantwortung des Grünen Bundesrats David Stögmüller hat sich die Zahl jener Menschen, denen der Schutzstatus aberkannt wurde, innerhalb von nur einem Jahr auf 1640 Fälle verdreifacht.

Asyl- und Schutz- Aberkennung stark gestiegen

Besonders deutlich ist der Anstieg beim subsidiären Schutz: Hier stieg die Zahl der Aberkennungen innerhalb nur eines Jahres von 175 Fällen auf 908.

Auffallend ist: Geflüchtete aus bestimmten Herkunftsländern sind besonders häufig von der Aberkennung betroffen. Wurde 2017 noch 51 Afghanen der subsidiäre Schutz aberkannt, waren es im Vorjahr 517. Bei den Somalis stieg die Zahl von zwei auf 100.

Asyl- und Schutz-Aberkennung: Von 500 auf 1.640 gestiegen

Asylaberkennungen

Ähnlich die Situation bei Asylberechtigten: Hier hat sich etwa die Zahl der Syrer, denen ihr Status aberkannt worden ist, verfünffacht – von 26 (2017) auf 127 (2018).

Doch wie ist der enorme Anstieg zu erklären?

Grundsätzlich wird der subsidiäre Schutz nicht verlängert oder kann Asyl aberkannt werden – eine Praxis, die bisher kaum vollzogen wurde – , wenn sich die Situation im Herkunftsland grundlegend und nachhaltig ändert. Die Lage dort wird laufend überprüft, im Falle Afghanistans zuletzt 2018. Für das Ministerium gilt das Land als sicher. Unabhängige Experten ziehen das in Zweifel – die Situation vor Ort habe sich sogar verschlechtert.

Juristen aus dem Asylbereich berichten, dass bei einer Verlängerung des subsidiären Schutzes mittlerweile automatisch Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Ebenso bei - durchaus erlaubten - Reisen ins EU-Ausland. Und vielfach würde ein Verfahren angestrebt, wenn Minderjährige volljährig werden.

Im Innenministerium argumentierte man am Dienstag mit dem "Arbeitsschwerpunkt" Aberkennungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.

Harte Gangart schon vor Kickl

Einige Werkzeuge dazu hat Innenminister Kickl aber schon die Rot-Schwarze Regierung in die Hand gegeben. So wurde bereits 2017 beschlossen, dass bei straffällig gewordenen Asylberechtigten rascher ein Aberkennungsverfahren eingeleitet werden soll. Und zwar nicht erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern bereits bei der Einbringung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, bei Verhängung einer Untersuchungshaft sowie dann, wenn ein Asylberechtigter auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt wird. Zudem sollen die Verfahren beschleunigt werden.

Keine Zahlen zu straffälligen Schutzberechtigten

Allerdings führt das Innenministerium keine Statistiken, wie viele der Betroffenen, denen 2018 der Schutzstatus aberkannt worden war, überhaupt straffällig geworden sind.

2018 verschärfte sich die Gesetzlage aber noch einmal: Laut Innenministerium gebe es zudem seit 2018 die gesetzliche Verpflichtung zur beschleunigten Einleitung und Verfahrensführung bei mangelnder Schutzbedürftigkeit. Tatsächlich wird  im Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 explizit die Einreise des Asylberechtigten in seinen Herkunftsstaat genannt.

Auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen seien laut Ministerium gestiegen. Tatsächlich meldete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 12.611 derartige Ausreisen für 2018.

Lange Asylverfahren

Kritik übt Stögmüller jedenfalls an der nach wie vor langen Dauer der Asylverfahren. Berücksichtigt man alle offenen „Altverfahren“, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 19,9 Monate. Laut Stögmüller stellt das eine Verschlechterung dar: „2017 waren es 16,5 Monate.“

Das weist das Innenministerium zurück. Mittlerweile betrage die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylantragstellungen ab 1. Juni 2018 keine drei Monate. Das bedeute einen Rückgang von 16 Monaten auf drei innerhalb von zwei Jahren. Allerdings werden hier die "Altverfahren" nicht berücksichtigt.

Die auffallend lange Verfahrensdauer kritisieren auch die früheren Flüchtlingskoordinatoren Christian Konrad und Ferry Maier. Sie fordern ein modernes Bleiberecht für jene rund 6000 Menschen, die seit Jahren auf einen Asylentscheid warten.

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