ÖVP empört über Holzingers Obergrenzen-Nein
Am Dienstag hatte Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, eine mögliche gesetzliche Obergrenze für die Gewährung von Asyl für "rechtswidrig und verfassungswidrig" erklärt. Gut 24 Stunden später reagiert die ÖVP in Person ihres Verfassungssprechers Wolfgang Gerstl: "Holzinger ist damit eindeutig zu weit gegangen", kritisiert Gerstl via OTS. Gerstl warf Holzinger vor, die Bevölkerung zu verunsichern.
Holzinger hatte der Bundesregierung auch "katastrophales Versagen" vorgeworfen. Behörden wie der Bundesasylsenat seien personell so schlecht ausgestattet gewesen, dass die Verfahren jahrelang gedauert hätten. Dadurch seien viele Flüchtlinge ohne Schutzberechtigung so lange in Österreich geblieben, bis man sie nicht mehr in ihre Heimatländer abschieben habe können, meinte der VfGH-Chef. Gerstl hingegen attestiert der Bundesregierung "erfolgreiche Politik Österreichs auf europäischer Ebene" - und Holzinger gefährde diese.
Gutachten soll bald da sein
Das von der Regierung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Machbarkeit der "Obergrenze" soll in den nächsten Tagen vorliegen. Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer, einer der beiden eingesetzten Gutachter, hatte allerdings bereits im Jänner klar gemacht, dass es unzulässig wäre, die Grenze nach Erreichen der "Obergrenze" für Flüchtlinge völlig zu schließen. So sei die Obergrenze nicht zu verstehen, sagte Obwexer damals: "Wenn sie so verstanden werden sollte oder würde, dann wäre sie weder mit dem Völkerrecht noch mit dem Unionsrecht kompatibel." Als möglich erachten die Gutachter laut Medienberichten aber etwa die konsequente Anwendung des Dublin-Verfahrens.
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