ÖVP empört über Holzingers Obergrenzen-Nein

Gerhart Holzinger
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes sei "eindeutig zu weit gegangen".

Am Dienstag hatte Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, eine mögliche gesetzliche Obergrenze für die Gewährung von Asyl für "rechtswidrig und verfassungswidrig" erklärt. Gut 24 Stunden später reagiert die ÖVP in Person ihres Verfassungssprechers Wolfgang Gerstl: "Holzinger ist damit eindeutig zu weit gegangen", kritisiert Gerstl via OTS. Gerstl warf Holzinger vor, die Bevölkerung zu verunsichern.

Holzinger hatte der Bundesregierung auch "katastrophales Versagen" vorgeworfen. Behörden wie der Bundesasylsenat seien personell so schlecht ausgestattet gewesen, dass die Verfahren jahrelang gedauert hätten. Dadurch seien viele Flüchtlinge ohne Schutzberechtigung so lange in Österreich geblieben, bis man sie nicht mehr in ihre Heimatländer abschieben habe können, meinte der VfGH-Chef. Gerstl hingegen attestiert der Bundesregierung "erfolgreiche Politik Österreichs auf europäischer Ebene" - und Holzinger gefährde diese.

ÖVP empört über Holzingers Obergrenzen-Nein
APA5181202 - 09092011 - WIEN - ÖSTERREICH: Der nicht amtsführende VP-Stadtrat Wolfgang Gerstl vor Beginn der Landesparteivorstandssitzung der Wiener ÖVP am Freitag, 09. September 2011, in Wien. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Aus Gerstls Sicht lässt sich aus keinem Grundrechtskatalog die Verpflichtung Österreichs ableiten, eine Einreise von Personen nach Österreich aus einem sicheren Drittstaat zuzulassen. Zudem gebe es noch keinen Entwurf für eine verbindliche Obergrenze, so Gerstl: "Es ist daher überraschend, dass der Präsident des VfGH bereits über die Verfassungsmäßigkeit einer möglichen Regelung befinden kann, ohne auch nur die Eckpunkte einer derartigen Regelung zu kennen." Gerstl betonte, er vertraue darauf, dass die Regierung dem Parlament eine "verfassungskonforme Regelung" vorlegen werde. ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner hatte bereits am Dienstag gemeint, "das wird sich in irgendeiner Form argumentieren und technisch gesetzesmäßig festlegen lassen".

Gutachten soll bald da sein

Das von der Regierung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Machbarkeit der "Obergrenze" soll in den nächsten Tagen vorliegen. Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer, einer der beiden eingesetzten Gutachter, hatte allerdings bereits im Jänner klar gemacht, dass es unzulässig wäre, die Grenze nach Erreichen der "Obergrenze" für Flüchtlinge völlig zu schließen. So sei die Obergrenze nicht zu verstehen, sagte Obwexer damals: "Wenn sie so verstanden werden sollte oder würde, dann wäre sie weder mit dem Völkerrecht noch mit dem Unionsrecht kompatibel." Als möglich erachten die Gutachter laut Medienberichten aber etwa die konsequente Anwendung des Dublin-Verfahrens.

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