Obergrenzen: Oberster Richter sieht Rechtsbruch

Holzinger für Asyl, "aber Österreich kann nicht Heil der Welt sein
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger warnt davor, echten Flüchtlingen Asyl zu verwehren.

Während die Bundesregierung auf das Gutachten eines Europa- und eines Verfassungsrechtlers zur Flüchtlingsobergrenze wartet, lässt der oberste Hüter der Verfassung aufhorchen. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, erklärte eine gesetzliche Obergrenze für die Gewährung von Asyl am Rande einer Pressekonferenz für „rechtswidrig und verfassungswidrig.“

Aus rechtsstaatlicher Sicht müsse man festhalten, dass jedem Menschen, auf den die Kriterien des Flüchtlings zutreffen, Asyl zu gewähren ist. Das würden schon EU-Rechte und Menschenrechtskonvention vorschreiben.

"Katastrophales Versagen"

Holzinger lobte die „verdienstvollen“ Bemühungen der Regierung, jetzt endlich zwischen Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten (Flüchtlinge, denen kein Asylstatus zukommt, deren Leben aber im Herkunftsland bedroht ist) konsequent zu unterscheiden. Das sei in den vergangenen Jahren nicht geschehen, warf der VfGH-Präsident dem Staat ein „katastrophales Versagen“ vor. Behörden wie der Bundesaslysenat seien personell so schlecht ausgestattet gewesen, dass die Verfahren jahrelang gedauert hätten. Dadurch seien viele Flüchtlinge ohne Schutzberechtigung so lange in Österreich geblieben, bis man sie nicht mehr in ihre Heimatländer abschieben habe können.

Der VfGH wies am Dienstag auch eine Beschwerde gegen das Durchgriffsrecht der Innenministerin in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen ab. Die Kärntner Gemeinde Ossiach hatte sich dagegen gewehrt, dass im November 2015 in ihrem früheren Kriegsblindenheim ein Asylverteilerzentrum des Bundes entstand.

Abgeblitzt

Der VfGH ist seit 2014 für die Prüfung von Beschwerden gegen Bescheide nicht mehr zuständig. Ossiach wurde an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen, will diesen Weg laut Bürgermeister Johann Huber (FPÖ) aber nicht gehen: „Wir sind abgeblitzt und für mich ist die Sache erledigt.“

Dabei ließ Präsident Holzinger anklingen, dass es fraglich sei, ob das seit Oktober 2015 existierende Durchgriffsrecht der Innenministerin überhaupt verfassungskonform sei. Es enthält nämlich einen Passus, der Beschwerden gegen Beschlüsse vor vornherein nicht zulässt.

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