Asyl erlischt bei Straftat nur selten

150-200 Personen pro Jahr wird der Asylstatus aberkannt
Bürgermeister Häupl will straffällige Asylwerber "rauswerfen" – ist das so einfach?

Wiens Bürgermeister Michael Häupl ließ mit einer Forderung in einem KURIER-Interview (Donnerstag-Ausgabe) aufhorchen: Nach der jüngsten Massenschlägerei zwischen insgesamt rund 50 afghanischen und tschetschenischen Jugendlichen am Wiener Handelskai fordert er den "Rauswurf für kriminelle Asylwerber".

Sollten, so Häupl, bei dem Gewaltexzess Asylwerber dabei gewesen sein, "dann haben die aus meiner Sicht mit solchen Straftaten ihr Asylrecht verwirkt. Und dann sollen sie rausgeworfen werden."

Ist Häupls Forderung rechtlich so einfach umsetzbar? Der KURIER-Faktencheck zum Thema.

Verlieren straffällige Asylwerber bzw. Menschen, denen Asyl zuerkannt wurde, ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie straffällig werden?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist, ob es sich um ein "schweres Verbrechen" handelt. Ob eine Tat darunter fällt, wird im Einzelfall geklärt – "es gibt keinen festgelegten Katalog an Delikten", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Auch gibt es keine Strafdrohung – z. B. ab X Jahren Gefängnisstrafe –, die als Richtschnur herangezogen wird.

Zur Orientierung: Ein Ladendiebstahl hat keine Auswirkung auf den Asylstatus; anders kann es sich z. B. bei Mord, schwerem Raub oder Vergewaltigung verhalten. Ob es sich um ein "schweres Verbrechen" handelt, wird von der Asylbehörde entschieden.

Wie viele Fälle sind davon betroffen?

Pro Jahr, sagt Grundböck, wird in etwa 300 bis 400 Verfahren geprüft, ob jemandem wegen einer Straftat der Asylstatus wieder aberkannt wird. In etwa der Hälfte der Fälle – 150 bis 200 pro Jahr – verlieren Flüchtlinge ihren Asylstatus tatsächlich.

Muss jemand, dem der Asylstatus aberkannt wird, Österreich automatisch auch wieder verlassen?

Theoretisch: Ja. Allerdings gibt es hier in der Praxis dieselben Probleme wie bei jenen Flüchtlingen, die erst gar kein Asyl zuerkannt bekommen. Damit Österreich jemanden abschieben kann, muss sich das Herkunftsland bereiterklären, ihn wieder aufzunehmen. Einige Länder – etwa Marokko – stellen die erforderlichen Heimreisezertifikate, ohne die keine Abschiebung eingeleitet wird, jedoch nur sehr spärlich aus. In diesen Fällen bleiben die Flüchtlinge auch ohne positiven Asylstatus im Land: Entweder "geduldet", wenn sie sich kooperativ zeigen und die Rückführung nicht an ihnen scheitert. Dann erhalten sie auch die Grundversorgung, die es während des Asylverfahrens gibt, dürfen jedoch nicht arbeiten. Bleibt einem die Duldung versagt, ist man illegal im Land – und wird weder versorgt noch darf man selbst arbeiten.

Was passiert, wenn jemand keine Papiere hat und staatenlos ist?

Viele Asylwerber kommen ohne Papiere nach Österreich – und einige Länder, die "ihre" Flüchtlinge lieber nicht zurücknehmen wollen, zweifeln die Staatsbürgerschaft und damit ihre Zuständigkeit an. In der Praxis heißt das meistens, dass es kein Heimreisezertifikat gibt – und deswegen auch keine Abschiebung durchgeführt werden kann.

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