Arbeitspflicht für Asylwerber: Karner gibt Ländern grünes Licht

Arbeitspflicht für Asylwerber: Karner gibt Ländern grünes Licht
Wenn Bundesländer das wollen, können sie Asylwerber wohl zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten.

Asylwerber sollen dazu verpflichtet werden, gemeinnützige Tätigkeiten verrichten. Diesem Vorstoß der Länder wird das Innenministerium (BMI) von Gerhard Karner (ÖVP) prinzipiell zustimmen, wie das das Ö1 Morgenjournal am Donnerstag zuerst berichtete.

Die Flüchtlingsreferenten der Länder hatten sich im September für eine Ausdehnung der Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit ausgesprochen und das Innenministerium um ein Modell gebeten. Dieses liegt nun vor, am Donnerstag wird darüber in Wien beraten.

Rechtlich fragwürdig

Während Vorarlberg einen Kodex vorschlug, der Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten soll, will Oberösterreich die Arbeitspflicht zudem an Sanktionen koppeln. Aber ist das rechtlich überhaupt umsetzbar?

Mehr dazu: Arbeitspflicht für Asylwerber: Ja – aber wie?

Im Vorfeld gab es jedenfalls scharfe Kritik. Zwangsarbeit ist verboten – eine Strafe zu verhängen, wenn jemand nicht arbeitet, könnte sich damit spießen, sagte Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz zum KURIER. Zweitens erhalten Asylwerber in der Grundversorgung jetzt schon nur das Minimum zum Leben. Allenfalls könnte man das Taschengeld streichen: Dieses basiert auf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und beträgt monatlich 40 Euro.

Mehrere Maßnahmen möglich

Dennoch bekommen die Länder nun voraussichtlich "grünes Licht" vom Innenministerium für Arbeitspflicht sowie Sanktionen. Über die weiteren Details wird im Tagesverlauf gesprochen.

Das Taschengeld könnte laut Ö1 etwa um die Hälfte reduziert werden, falls ein Asylwerber die Arbeit verweigert. Wer wiederum arbeitet, soll das Taschengeld und auch das Entgelt für die gemeinnützige Tätigkeit erhalten. Zudem soll die Grundversorgung auf Sachleistungen wie Essensgutscheine, statt Geld, umgestellt werden. Und auch diese Sachleistungen sollen nur dann in voller Höhe fließen, wenn ein Asylwerber arbeitswillig ist.

SPÖ für Integrationsjahr

Ob sie die Arbeitspflicht umsetzen, obliegt dann den Ländern. Im September haben sich rote und schwarze Landesflüchtlingsreferenten prinzipiell auf eine Arbeitspflicht geeinigt. Die SPÖ tritt zudem für ein "verpflichtendes Integrationsjahr" ein, das Beschäftigung mit Bildung kombiniert.

Eine Öffnung des regulären Arbeitsmarktes für Asylwerber kommt für die ÖVP weiterhin nicht infrage. Damit würden die Chancen auf ein Bleiberecht steigen, befürchtet die Volkspartei "Asyl durch die Hintertür".

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