Arbeitspflicht für Asylwerber: Ja – aber wie?

Symbolbild: Eine Person arbeitet mit Teig
Vorarlberg will Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Neuankömmlinge sollen gleich bei Übernahme in die Grundversorgung einen "Kodex" unterzeichnen.

Künftig sollen Asylwerbende schon bei der Übernahme in die Grundversorgung einen "Kodex" unterschreiben, der sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Zwei Fragen drängen sich auf: Mit welchen Sanktionen will man die "Arbeitspflicht" durchsetzen? Und: Gibt es in den Gemeinden überhaupt einen Bedarf?

Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz sieht die Notwendigkeit einer Pflicht nicht, die Forderung sei "politisches Getöse" und die Möglichkeiten von Sanktionen begrenzt.

Arbeitspflicht für Asylwerber: Ja – aber wie?

Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz

Zwangsarbeit ist verboten – eine Strafe zu verhängen, wenn jemand nicht arbeitet, könnte sich damit spießen, sagt er. Zweitens erhalten Asylwerber in der Grundversorgung ohnehin nur das Minimum zum Leben. Allenfalls könnte man das Taschengeld streichen: Dieses basiert auf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und beträgt monatlich 40 Euro.

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Ordentlich beschäftigen

Beim Gemeindebund heißt es auf KURIER-Anfrage, man stehe der Idee des Vorarlberger Kodex "neutral" gegenüber. "Wir erwarten uns eine breite österreichweite Debatte zur Beschäftigung von Asylwerbern in den Kommunen." Zahlreiche Gemeinden würden "händeringend nach Personal suchen" – in der Kinderbetreuung, in den Bauhöfen und in der Verwaltung. Aber: "Mit der Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit von Asylwerbern wird man diese Jobs nicht besetzen können." Es stelle sich die Frage, ob man Asylwerber auch "ordentlich beschäftigen" könne. Bei gemeinnützigen Arbeiten wie Schneeräumen und Grünraumpflege brauche es auch Mitarbeiter mit freien Ressourcen, die Asylwerber einschulen und begleiten.

In Vorarlberg hält man an der Idee fest: Die Frage, inwieweit Teilhabe eingefordert werden kann, sei auch eine moralische, heißt es dort: "Wir bieten den Geflüchteten Schutz, Unterbringung und Versorgung. Gleichzeitig erwarten wir, dass etwas für die Gesellschaft geleistet wird." Vorarlberg war österreichweit Vorreiter bei Sanktionen für Asylberechtigte, die sich nicht an integrationsfördernden Maßnahmen beteiligen. Die jetzt angedachte Regelung für Asylwerber könnte sich daran orientieren, heißt es. Das Innenministerium prüft derzeit den rechtlichen Rahmen.

Integrationsschritte

Im September haben sich rote und schwarze Landesflüchtlingsreferenten prinzipiell auf eine Arbeitspflicht geeinigt. Die SPÖ ventiliert ja bereits seit einem Jahr ihre Idee eines "verpflichtenden Integrationsjahres", das Beschäftigung und Bildung kombiniert. Oberösterreichs SPÖ-Chef Michael Lindner erklärt: "Statt sich auf symbolische Gesten zu beschränken, sollten wir die Gelegenheit nutzen, die Integration in die österreichische Arbeitswelt zu fördern."

Damit tut sich die ÖVP politisch aber schwer: Jeder Integrationsschritt im noch laufenden Verfahren kann dazu führen, dass die Chancen auf ein Bleiberecht steigen – und das widerspricht dem ÖVP-Credo: "Kein Asyl durch die Hintertür."

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