Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch die bisherige Regelung, dass Asylwerber nur als Saisonkräfte arbeiten dürfen, gekippt. Tags darauf, am Donnerstag, heißt es vom AMS: „Das hat keine größeren Auswirkungen, weil es einen neuen Erlass des Arbeitsministeriums gibt.“
Es bleibt also, wie es scheint, alles beim Alten. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) erklärte zu dem Erlass, dass es auch künftig keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben werde. Sie sollen nur dann arbeiten dürfen, wenn das Arbeitsmarktservice sonst niemanden findet.
Für den Ex-Neos-Abgeordneten und Hotelier sowie Gastronomen Sepp Schellhorn ist das eine unverständliche Entscheidung. „Wir spüren den Fachkräftemangel in den Dienstleistungsbranchen enorm. Ich wundere mich, dass der Arbeitsminister auf der türkisen Bremse steht“, sagt Schellhorn.
In Notzeiten wie diesen wäre es hilfreich, den Zugang zu erleichtern. Kocher müsste wissen, dass es Zuzug brauche. „Man sollte das VfGH-Urteil als Chance nutzen, und Asylwerber als Arbeitskräfte einsetzen“, sagt Schellhorn. Außerdem sollten die von Türkis-Blau gekürzten Mittel für Integration und Ausbildung wieder aufgefettet werden.
„Strenge Praxis“
Martin Stanits, Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), will der neuen Regelung etwas Positives abgewinnen: „Immerhin gibt es jetzt die Möglichkeit, Asylwerber zu beschäftigen.“ Vorher war dies de facto überhaupt nicht möglich, es konnten nur Österreicher bzw. EU-Bürger und an zweiter Stelle Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel (etwa anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte) eingesetzt werden. Nun könne man als dritte Option auch Asylwerber beschäftigen. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind und einen Abschiebeschutz haben.
Die Grünen freuen sich über die (theoretischen) Jobmöglichkeiten. Daran ändert auch die Ansage Kochers, er wolle „die bisherige strenge Praxis im Vollzug beibehalten“, nichts.
Konkret soll das AMS den Unternehmen, die Asylwerber beschäftigen wollen, Ersatzarbeitskräfte aus den Reihen der bestehenden Arbeitslosen vermitteln – auch überregional. „Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die offene Stelle mit verfügbaren Inländern oder am Arbeitsmarkt integrierten Ausländern zu besetzen“, sagt Kocher.
Die Regelung wurde wegen eines Formalfehlers gekippt: Statt Erlässen hätte es dafür eine Verordnung gebraucht. Will Kocher das reparieren, müsste er zuerst das Ausländerbeschäftigungsgesetz ändern. Davon ist derzeit aber keine Rede.
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