Anti-Terror-Paket: "Kein Allheilmittel gegen den Terror"
Gleich im Trio schritt man zur Pressekonferenz, um sechs Wochen nach dem Attentat in Wien die erste Etappe des Anti-Terrorpakets zu präsentieren: Innenminister Karl Nehammer in der Mitte, flankiert von der hochschwangeren Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP).
Sie verkündeten ein ganzes Bündel an Maßnahmen gegen islamistische Gefährder – vor allem die Entwicklung des neuen Straftatbestands der „religiös motivierten extremistischen Verbindung“ als Herzstück des neuen Pakets.
In diesem Punkt musste die ÖVP ohnehin schon einen Rückzieher machen, weil die ursprüngliche Idee der Türkisen, ausschließlich den „politischen Islam“ zu einem eigenen Straftatbestand zu machen, aus verfassungsrechtlichen Gründen schnell vom Tisch war.
Bereits abgedeckt
Doch auch die neue Lösung – nämlich der Paragraf 247b – hielt keine 24 Stunden der Analyse der Verfassungsexperten stand. Bernd-Christian Funk kritisierte vor allem den angedachten Straftatbestand des religiösen Extremismus, weil derartige Regelungen ohnehin im Strafgesetzbuch abgedeckt seien.
Gesetz für die Show
Gemeint ist der Paragraf 278b im Strafgesetzbuch. Darin wird die Führung von oder Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt. Als „terroristische Vereinigung“ gilt laut diesem Paragrafen 278b ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern dieser Vereinigung eine oder mehrere terroristische Straftaten ausgeführt werden.
Integrationsministerin Susanne Raab, die selbst studierte Juristin ist, hat hier naturgemäß eine andere juristische Meinung. Denn trotz der bestehenden Rechtslage brauche es laut Raab eine explizite Regelung, gehe es doch um die „Straftat, die auf das Ziel abstellt, eine neue, religiös begründete Gesellschaftsordnung einzusetzen“. Konkret meint die türkise Ministerin die Scharia.
Doch selbst in diesem Punkt widerspricht die Opposition der Integrationsministerin. Neos-Justizsprecher Johannes Margreiter: „Ohne Experte auf dem Gebiet ‚Scharia‘ zu sein, kann ich schon jetzt feststellen, dass jeder Versuch, in Österreich ‚die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam‘ einzuführen, dem Tatbestand gemäß Paragraf 278c Absatz 1 im Strafgesetzbuch entspricht.“
Dieses Faktum war, so die Vermutung von Margreiter, auch den Strafrechtsexperten im Ministerium sicherlich bewusst. Und er meint weiter: „Mit dem Tatbestand ‚religiös motivierte extremistische Verbindung‘ wollten sie offenbar dem Wunsch der Politik genüge tun, dass irgendein Straftatbestand her muss, der sich in der Öffentlichkeit als Maßnahme gegen den politischen Islam verkaufen lässt, ohne andererseits das Verfassungsrecht zu verletzen. Letztlich also nichts als Show-Politik.“
Kein Allheilmittel
Auch der Terrorismusexperte Nicolas Stockhammer von der Universität Wien sieht im neuen Passus einen koalitionsinternen Handel. Trotzdem, meint er, sei es sinnvoll, „alles auf Herz und Nieren zu prüfen, damit Österreich besser gegen den Terrorismus aufgestellt ist“. Denn der umstrittene neue Straftatbestand ist nur eines von vielen Rädchen im Kampf gegen Gefährder.
Wird ein Islamist bedingt aus der Haft entlassen, kann das Gericht künftig eine Überwachung mit Hilfe der Fußfessel veranlassen. Eine Maßnahme, die schon in einigen europäischen Ländern, beispielsweise in den Niederlanden, existiert. „Hier hat die Regierung Österreich auf internationales Niveau gebracht“, so Terror-Forscher Stockhammer.
Allerdings warnt er auch, dass die Fußfessel noch „kein Allheilmittel vor weiteren Terroranschlägen“ sei. So überfiel 2016 trotz elektronischer Überwachung Adel K. mit einem Komplizen eine Kirche in Nordfrankreich und ermordete einen Pfarrer. In Deutschland flog 2017 ein islamistischer Gefährder nach Griechenland – und das trotz Fußfessel.
Kein Generalverdacht
Auch das Gefährder-Register, das es künftig Islamisten unmöglich machen soll, auf legalem Wege an Waffen zu kommen und detto verhindern soll, dass Gefährder in Sicherheitsunternehmen einen Job ausüben können, bewertet der Terrorexperte positiv. „Das ist international ein bewährtes Mittel, damit der Staat die Kontrolle behält.“
Als heikler schätzt Stockhammer da schon das neue Imame-Verzeichnis ein. Hier werde vor allem entscheidend sein, wie die Maßnahme in der Praxis gelebt wird. Was nicht passieren dürfe sei, dass „Imame unter Generalverdacht gestellt“ werden. „Aber prinzipiell ist ein Verzeichnis, wo der Verfassungsschutz eine Sicherheitsüberprüfung der Imame absolviert und sich mit anderen Geheimdiensten austauscht, sinnvoll; so kann man auch bei kurzfristig angesetzten Auftritten von Imamen aus dem Ausland handeln“, so Stockhammer.
Dass in einem zweiten Schritt das Anti-Terror-Paket um die Präventivhaft erweitert wird, glaubt der Terrorexperte nicht. „Das wäre wahrscheinlich ein zu großer Eingriff in die Grundrechte.“
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