Anti-Terror-Paket: Symbole der rechtsextremen Identitären werden verboten

Der erste Teil des Anti-Terrorpakets steht, im Hintergrund gab es einige Turbulenzen. Präventivhaft für Gefährder gibt es vorerst keine.

Gesetze gegen den politischen Islam und Symbole der Identitären sind am Weg

Erstmals angekündigt hatte die Regierung ihr Maßnahmenpaket gegen Terrorismus eine Woche nach dem Attentat von Wien, bei dem ein Islamist am 2. November vier Passanten ermordet hatte. "Wir haben damals der Bevölkerung versprochen, das Land sicherer zu machen", sagte Justizministerin Alma Zadić bei der Pressekonferenz. 

Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) am Dienstag, 24. November 2020, während der PK "Nach Gewaltschutzgipfel" im Bundeskanzleramt in Wien.

Allerdings legte die Regierung damals nur Absichtserklärungen vor, die eine Reihe von heiklen Punkten enthielten: etwa, dass Terroristen nach ihrer Haft im Maßnahmenvollzug untergebracht oder elektronisch überwacht werden könnten. Sowie das von der ÖVP gewünschte Verbot des "politischen Islam".

Am Mittwoch präsentierte die Bundesregierung das Anti-Terrorpaket. Die Forderung der ÖVP nach einer "Präventivhaft" für terroristische Straftäter im Maßnahmenvollzug hat es vorerst nicht ins Gesetz geschafft. Statt des Verbots des "politischen Islam" gibt es nun eine religionsneutrale Strafbestimmung.

Hier ein Überblick, welche Maßnahmen das Anti-Terror-Paket enthält: 

  • Schaffung eines Gefährder-Registers: Ähnlich wie beim Sexualstraftäterregister wird man im Gefährder-Register lebenslang erfasst sein, damit Gefährder keine Jobs bei Sicherheitsunternehmen bekommen und auch keine Waffenbesitzkarte erhalten. Innenminister Karl Nehammer: "Es muss unser Interesse sein, dass es unmöglich ist für diese Gruppe, legal eine Waffe zu erstehen". Auch bei die Aberkennung des Doppelstaatsbürgerschaft soll es künftig schneller gehen. 
  • Das Verbotsgesetz für Symbole wird um fünf Gruppierungen erweitert  - darunter auch die Identitären und einige islamistische Gruppierungen. Das bedeutet, die Symbole der Identitären werden verboten. Nehammer bezeichnete die Erweiterung des Verbotsgesetzes als einen "Durchbruch". 
     
  • Außerdem kommt eine elektronische Überwachung für Gefährder, die aus der Haft entlassen werden - aber nicht für alle aus der Haft entlassenen Gefährder generell, sondern eine Entlassungskonferenz setzt strenge Maßnahmen für die Resozialisierung fest. Wenn hier das Gericht im Einzelfall zu dem Schluss kommt, dass die Resozialisierungsmaßnahmen nicht ausreichen, um der Wiederholungsgefahr vorzubeugen, kann das Gericht eine elektronische Überwachung der Einhaltung der Weisungen anordnen. 
    •  Schaffung eines neuen Straftatbestands:

    Zentraler Baustein des neuen Antiterrorpakets der Bundesregierung ist die Schaffung eines eigenen Straftatbestands zur Bekämpfung des politischen Islam. Der neue § 247b „Religiös-motivierte extremistische Verbindung“ im Strafgesetzbuch richtet sich gegen Organisationen, die die demokratische rechtsstaatliche Grundordnung bekämpfen und diese durch eine religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung (wie. z.B. die Scharia) ersetzen wollen. Nach dem Strafgesetzbuch kann nun bestraft werden, wer eine solche Verbindung gründet, sich in einer solchen führend betätigt oder anderweitig daran teilnimmt oder sie unterstützt.

    •  Religiös motivierter politischer Extremismus wird zum strafgesetzlichen Erschwerungsgrund:

    Neu eingeführt wird außerdem ein eigener Erschwerungsgrund für religiös-motivierte extremistische Beweggründe. Dies soll es ermöglichen, effektiv gegen neue Formen des Extremismus vorgehen zu können.

    • · Radikale Moscheen werden konsequent geschlossen:

    Durch Änderungen im Islamgesetz werden neue rechtliche Grundlagen geschaffen, um radikale Moscheen einfacher und rascher schließen zu können. Konkret soll das Kultusamt in Zukunft wesentlich schneller – und in besonders schwerwiegenden Fällen auch ohne Aufforderung zur Abstellung – reagieren und Moscheen schließen.

    Ziel sind unabhängige Moschee-Gemeinden
    • · Einführung eines einheitlichen Imameverzeichnisses:

    In einem neuen Verzeichnis müssen Moscheen und Imame aufgelistet sein. Dieses Verzeichnis wird auch ausländische Imame umfassen und ermöglicht einen transparenten Überblick, welcher Imam in welcher Moschee predigt. Somit kann effektiv gegen Moscheen vorgegangen werden, die etwa Hasspredigern aus dem Ausland eine Bühne bieten. Auch Sanktionen sind bei Nichteinhaltung geplant.

    •  Verschärfung des Auslandsfinanzierungsverbots:

    Ein Meilenstein im Kampf gegen den Einfluss aus dem Ausland ist das Auslandsfinanzierungsverbot von Moscheen (Islamgesetz 2015). Dieses wird nun verschärft, künftig sind Moscheeeinrichtungen sowie die Vereine hinter den Moscheen gesetzlich dazu verpflichtet, alle Finanzunterlagen vorzulegen. Auch hier sind Sanktionen bei Nichteinhaltung geplant.

    • · Verbesserter Datenaustausch:

    Es werden zudem entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen, um den Daten- und Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und dem Kultusamt zur Umsetzung dieser Maßnahmen zu verbessern.

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