Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Geflüchtete noch offen

Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Geflüchtete noch offen
Laut ÖVP gebe es dabei "verfassungsrechtliche Bedenken". Auch noch offen, wer was zahlt, Bund oder Länder.

Der von der Regierung angekündigte Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Vertriebene ist noch offen. Obwohl ÖVP-Klubobmann August Wöginger dies vorige Woche angekündigt hat, führte sein Integrationssprecher Ernst Gödl nun am Montag verfassungsrechtliche Bedenken ins Treffen und kündigte weitere Verhandlungen an.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hatte Wöginger am Dienstag vergangener Woche bei der Präsentation der Neuregelung der Sozialhilfe angekündigt, dass man den Anspruch auf Sozialhilfe für die Ukraine-Flüchtlinge in einem "separaten Sondergesetz" regeln werde. Sie würden damit den Asylberechtigten gleichgestellt.

ÖVP-Integrationssprecher Ernst Gödl stellte dazu am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" fest: "Die ursprünglich beabsichtigte Lösung ist auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen." Das müsse noch geklärt und auf Regierungsebene verhandelt werden. Der ÖVP sei es aber jedenfalls wichtig, dass Familienleistungen gewährt werden sollen. Es müsse jedenfalls auch mit den Ländern geklärt werden, wer welche Leistungen finanziert. Für die Sozialhilfe sind die Länder zuständig, die Asyl-Grundversorgung zahlt zu 60 Prozent der Bund und zu 40 Prozent die Länder.

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