Anschober warnt: "Allerletzte Chance für eine Notbremsung"

Anschober warnt: "Allerletzte Chance für eine Notbremsung"
Der Osten geht ab morgen in den Lockdown. Aber auch an Rest-Österreich appelliert der Gesundheitsminister, Schutzmaßnahmen einzuhalten. Neue Prognose zeigt einen Anstieg auf den Intensivstationen.

3.687 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden wurden eingemeldet, die Zahl der schwer an Covid 19-Erkrankten auf Intensivstationen liegt bei 540.

Davon ist besonders dramatisch die Ostregion betroffen - mit Wien (208), Niederösterreich (121) und dem Burgenland (19 schwer an Covid 19-Erkrankte in Betreuung in den Intensivstationen), wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober in einer Aussendung mitteilte. 

Laut neuen Prognosen wird die Zahl an Patienten auf Intensivstationen bis 14. April in Gesamtösterreich auf 670 steigen, davon für das Burgenland auf 25, für Niederösterreich auf 137 und für Wien auf 270 - das sind die am stärksten betroffenen Bundesländer, für die ab morgen, 1. April ein eigener Lockdown gilt. 

"Alle Menschen sind Teil der Lösung"

Mit den dramatischen Zahlen schickt Anschober einen dramatischen Appell mit: „Jetzt ist der allerletzte Zeitpunkt, die allerletzte Chance für eine Notbremsung. Wir brauchen daher alle Menschen in Österreich als entscheidenden Teil der Lösung."

Er bittet die Bevölkerung, die Osterruhe "konsequent einzuhalten, solidarisch zu sein und Verantwortung zu übernehmen". Konkret meint er Maßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen von FFP2-Masken und Testungen.

Anschober: "Wir können damit erreichen, dass jeder einzelne Betroffene in Österreich auch weiterhin nach einem Schlaganfall, einem schweren Verkehrsunfall, bei einem akuten Krebstumor oder eben für Covid 19-Schwerkranke eine ausreichende und hochqualitative Spitalsbetreuung in den Intensivstationen erhalten kann. Jeder von uns kann in den nächsten Tagen und Wochen betroffen sein. Daher leisten wir mit der Osterruhe diesen Beitrag auch für uns selbst und unsere Liebsten."

Der Ost-Lockdown im Überblick

Speziell für die Ostregion gilt ab morgen, 1. April (in Wien bis inklusive 10.4., in Niederösterreich und dem Burgenland vorerst bis 6.4.), folgendes: 

  • Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr:

Das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs sind nur aus den bekannten Ausnahmegründen erlaubt, diese sind (wie bisher), die Abwendung von Gefahr, Betreuung und Hilfe für Unterstützungsbedürftige, Ausübung familiärer Rechte, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse wie Kontakt mit Partner, engen Bezugspersonen oder nahen Angehörigen, Einkäufe des täglichen Lebens, Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen oder einer Covid-Testung, Beruf und Job, Aufenthalt im Freien zur Erholung.

  • Ein-plus-eins-Regel für Treffen:

Bei Zusammenkünften gilt in geschlossenen Räumen als auch im Freien gilt: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson (Angehörige/r bzw. enge Bezugsperson) treffen. Fahrten zum Nebenwohnsitz sind erlaubt.

  • Handel:

Geöffnet bleiben nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten (etwa Supermärkte und Apotheken), alle weiteren Geschäfte werden geschlossen. Geöffnete Geschäfte dürfen nur jene Waren anbieten, die ihrem jeweils typischen Sortiment entsprechen. Geschlossene Geschäfte dürfen Click & Collect anbieten, die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.

  • Dienstleistungen:

Die körpernahen Dienstleistungsbetrieben (z.B. FrisörInnen, MasseurInnen, Kosmetiksalons) sind geschlossen. Weiterhin möglich bleiben zumindest zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B).

  • Gastronomie:

Die Regelungen für die Gastronomie bleiben unverändert: keine Konsumation vor Ort, Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferung ist rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche möglich. 

  • Kultur und Freizeit:

Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen, dies betrifft auch Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive.

  • Sport und Jugend:

Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt. Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportler betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die Eins-plus-eins-Regel. 

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