Anschlag in Wien: Ministerin Zadic weist Kritik an frühzeitiger Haftentlassung zurück

Anschlag in Wien: Ministerin Zadic weist Kritik an frühzeitiger Haftentlassung zurück
Täter war wie gesetzlich vorgesehen nach zwei Dritteln Haftzeit mit Auflagen bedingt entlassen worden - und LVT wurde informiert. FPÖ-Obmann Kickl hinterfragt indes Rolle des Verfassungsschutzes.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat Dienstag die von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kritisierte vorzeitige Entlassung des Wiener Terror-Attentäters verteidigt.

Wie gesetzlich vorgesehen sei er am 5. Dezember 2019 nach zwei Dritteln Haft bedingt entlassen worden, unter Auflage regelmäßiger Kontakte zu Neustart und Derad. Solche Auflagen seien nur bei vorzeitiger Entlassung möglich. Und: Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sei informiert worden.

Die Grüne Ministerin verurteilte in ihrer Aussendung den "schockierenden Terroranschlag" - und verwies auf die enge Zusammenarbeit von Justiz- und Innenministerium, "um die momentane Ausnahmesituation bestmöglich zu bewältigen, die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten und mögliche Mittäter zu verfolgen".

Mehrere Staatsanwälte arbeiteten seit gestern Nacht mit Hochdruck, um gemeinsam mit der Kriminalpolizei das Attentat aufzuklären und allfällige weitere Beteiligte auszuforschen.

Mit drei Jahren Probezeit bedingt entlassen

Der Täter wurde, berichtete Zadic in einer Aussendung, am 12. Jänner 2019 in eine Justizanstalt eingeliefert und anschließend in U-Haft genommen. Am 25. April 2019 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, insbesondere, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort dem IS anzuschließen. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Wien mit Rechtsmittelentscheidung vom 12. Juli 2019 bestätigt.

Wie gesetzlich vorgesehen, wurde er am 5. Dezember 2019 nach zwei Dritteln der Haftzeit vorzeitig mit drei Jahren Probezeit bedingt entlassen. Über die bevorstehende Entlassung sei, wie üblich, auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert worden.

Laufende Kontrolle

Grundsätzlich würden bedingte Entlassungen nach zwei Drittel der Haftzeit ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen - und zwar unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren zur spezifischen Behandlung, Betreuung und laufender Kontrolle. Damit könne über die Haftzeit hinaus auf den Täter eingewirkt werden.

Bei voller Abbüßung der Haftstrafe - was im konkreten Fall eine Entlassung im Juli 2020 bedeutet hätte - gebe es keine Möglichkeit für solchen Einfluss auf den Täter, betonte Zadic.

Grundsätzlich stellte sie zu dem Anschlag fest, dass "wir in dieser schweren Zeit mehr denn je zusammenrücken müssen, dem Hass keinen Raum geben und uns weiterhin mit voller Kraft für Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen".

Attentäter von Wien war einschlägig vorbestraft

Die Rolle des Verfassungsschutzes in dieser Causa hinterfragt indes FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Man müsste davon ausgehen, dass ein bekannter Dschihadist unter genauer Beobachtung durch den Geheimdienst steht. 

Das Innenministerium werde sich in der kommenden Zeit einige Fragen gefallen lassen müssen, meinte Kickl, der bis zur Ibiza-Affäre im Mai 2019 selbst Ressortchef war.

Er will unter anderem wissen, ob der Täter und dessen Umfeld tatsächlich unter Beobachtung standen und wenn ja, welche Erkenntnisse daraus gezogen wurden. Bemerkenswert ist für den Freiheitlichen vor allem, wie schnell es nach dem Attentat Hausdurchsuchungen und Verhaftungen gegeben hat.

Ebenso will der FPÖ-Klubchef wissen, warum der Mann nicht vor der Tat "aus dem Verkehr gezogen" wurde, was er auch zum Thema im Nationalen Sicherheitsrat am Mittwoch machen will. Kritik übte Kickl aber auch an der Justiz, da der spätere Attentäter trotz seines "tief sitzenden Willens", sich dem IS anzuschließen, nach acht Monaten Haft wieder "auf die Gesellschaft losgelassen" worden sei. Der Freiheitliche erneuerte darum die langjährigen Forderungen nach härteren Strafen sowie einem eigenen "Verbotsgesetz" für Islamisten.

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