Anklage gegen Karmasin ist durch, Prozess kann starten

Ex-Ministerin Sophie Karmasin
Der Ex-ÖVP-Familienministerin und einem Abteilungsleiter drohen in einem Nebenstrang zur Beinschab-Causa bis zu drei Jahre Haft.

Die Anklage gegen die ehemalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin und einen Abteilungsleiter im Sportministerium ist rechtswirksam. Ein Einspruch des Mitangeklagten wurde abgewiesen, gab das Oberlandesgericht Wien (OLG) am Freitag bekannt.

Karmasin ist damit die erste ÖVP-Politikerin aus dem Ibiza- bzw. Casag-Verfahrenskomplex, die vor Gericht stehen wird. Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht, dieser dürfte voraussichtlich im Mai oder Juni stattfinden. Der Vorwurf lautet auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen, es drohen bis zu drei Jahre Haft.

Belastet wurde Karmasin von Meinungsforscherin Sabine Beinschab: Im Zuge ihrer Vernehmung in der Causa ÖVP-Umfragen (die noch nicht fertig ermittelt ist), gab Beinschab bei der WKStA an, dass Karmasin sie in den Jahren 2019 bis 2021 gebeten habe, Scheinangebote für Studien an das Sportministerium zu stellen.

Ziel sei gewesen, dass das Institut von Karmasin als Bestbieterin aus dem Vergabeverfahren hervorgeht. Zudem soll sich Karmasin mit dem Abteilungsleiter abgesprochen haben, von welchen Unternehmen Vergleichsangebote eingeholt werden.

Der Mitangeklagte scheiterte nun mit seinem Einspruch gegen die Anklage. Karmasin, die von den Anwälten Philipp Wolm und Norbert Wess vertreten wird, hatte die Anklage gleich akzeptiert. Der Ex-ÖVP-Ministerin wird zudem vorgeworfen, nach ihrem Ausstieg aus der Politik unrechtmäßig eine Gehaltsfortzahlung bezogen zu haben.

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