Wie viel bringt mir die Abschaffung der kalten Progression?

Werner Kogler, Karl Nehammer
Um zwei Milliarden Euro werden Steuerzahler im kommenden Jahr entlastet. Was das für Durchschnittsverdiener bedeutet.

Um rund zwei Milliarden Euro werden die Steuerzahler kommendes Jahr entlastet. Grund dafür ist die Abschaffung der kalten Progression, die seit 2023 gilt. Türkis-Grün hat sich damals auf folgendes geeinigt: Die Tarifgrenzen und Absetzbeträge werden um zwei Drittel der Inflationsrate angehoben. Das verbleibende "variable Drittel" 2025 beträgt es laut Finanzministerium (BMF) rund 651 Millionen Euro muss laut Gesetz für weitere Maßnahmen verwendet werden.

Grundsätzlich werden, bis auf den Spitzensteuersatz, 2025 alle Steuerstufen automatisch um rund vier Prozent angehoben. Damit sind ab kommendem Jahr die ersten 13.308 Euro Lohn steuerfrei. Zum Vergleich: Heuer sind es 12.816 Euro. Das flexible Drittel kommt 2025 unter anderem Alleinerziehern, Kleinverdienern und Pendlern zugute.

  • Erwerbstätige Alleinerziehende mit geringem Einkommen erhalten einen Kinderzuschlag von 60 Euro pro Monat und Kind.
     
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben. 
     
  • Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt. Derzeit sind es für Pkw 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent. Wer mit den Öffis eine Dienstreise antritt, erhält ab 2025 einen Beförderungszuschuss von 50 Cent für die ersten 50 Kilometer.
     
  • Wenn ein Arbeitgeber einem Beschäftigten eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellt, fällt dazu künftig kein steuerpflichtiger Sachbezug mehr an. Der Grenzwert lag bisher bei 30 m².
     
  • Außerdem wird etwa die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (derzeit 35.000 Euro) ansteigen. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt.

Aber wer wird durch die türkis-grüne Lösung tatsächlich wie stark entlastet? Und wo liegen die Schwächen von Österreichs Modell? Wichtige Fragen und Antworten:

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