Amtsgeheimnis: Heute muss Pilnacek vor die Richterin

Amtsgeheimnis: Heute muss Pilnacek vor die Richterin
Im Prozess soll geklärt werden, ob der Sektionschef zu auskunftsfreudig war.

Hat Christian Pilnacek das Amtsgeheimnis verletzt und sich strafbar gemacht? Diese Frage soll heute, Mittwoch, am Wiener Straflandesgericht geklärt werden.

Der Sektionschef steht im Verdacht, Informationen widerrechtlich geteilt bzw. weitergegeben zu haben. Konkret macht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Pilnacek folgenden Vorwurf: Er soll einer KURIER-Redakteurin bestätigt haben, dass gegen eine andere Journalistin (sie arbeitet für die Tageszeitung Die Presse) von der WKStA Strafanzeige eingebracht wurde. Das hätte Pilnacek, so Ankläger Andreas Leo, keinesfalls tun dürfen, er habe damit das Amtsgeheimnis verletzt. Dem nicht genug, hat Pilnacek laut Staatsanwaltschaft auch die privaten Geheimhaltungsinteressen jener Journalistin verletzt, die von der Anzeige betroffen war.

Für die breitere Öffentlichkeit ist die Causa nicht allein deshalb von Relevanz, weil mit Pilnacek der ehemalige Generalsekretär und damit über viele Jahre hinweg mächtigste Beamte im Justizministerium im Mittelpunkt steht. Dass die WKStA die Anzeige gegen die Presse-Journalistin überhaupt eingebracht hat, wird grundsätzlich kritisch betrachtet.

Medienanwälte sehen es zudem als zumindest problematisch an, dass der gesamte Chat-Verlauf zwischen Pilnacek und der KURIER-Journalistin im Akt verschriftlicht wurde und vermutlich heute, Mittwoch, in der Verhandlung auch öffentlich gemacht werden wird. Medienrechtsexperte Michael Borsky spricht in diesem Zusammenhang von einer „Aushöhlung“ des Redaktionsgeheimnisses.

Logischer Widerspruch

Das kann man so erklären: Während die Handys und damit auch die Chats von Journalisten durch das Redaktionsgeheimnis weitgehend geschützt sind, gilt dies im konkreten Fall nicht. Pilnaceks Handy wurde beschlagnahmt, seine Chats mit einer Journalistin wurden ausgelesen und verwendet. Dieselben Chats wären auf dem Journalistinnen-Handy für die Anklage tabu gewesen – ein logischer Widerspruch, der vorerst nicht aufgelöst werden kann.

Im Unterschied zu anderen Verfahren bzw. Prozessen ist mit einer vergleichsweise schnellen Entscheidung zu rechnen. Richterin Julia Martiasch hat für die Verhandlung gerade einmal 90 Minuten anberaumt.

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