Laut Gesetz haben Behörden und Ministerien gegenüber dem U-Ausschuss jedenfalls eine Vorlagepflicht: „Alle Organe des Bundes (...) haben einem Untersuchungsausschuss auf Verlangen im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung ihre Akten und Unterlagen vorzulegen und dem Ersuchen eines Untersuchungsausschusses um Beweiserhebungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Untersuchung Folge zu leisten.“
Die gewünschten Akten müssen dem U-Ausschuss laut Gesetz „fortlaufend für die Dauer der Untersuchung“ übermittelt werden, die Übermittlung hat „alle zwei Monate jeweils zum Monatsletzten gesammelt zu erfolgen“, heißt es im Gesetz weiter. Der Stichtag für die nächste Lieferung ist somit der 31. Mai. Wenn ein Ministerium dieser Nachlieferung nicht nachkommt, kann der U-Ausschuss bestimmte Akten, darunter auch das Video, anfordern. Geliefert werden muss dann binnen 14 Tagen.
Das Innenministerium sieht die Justiz in der Pflicht, das Video herbeizuschaffen und an den zuständigen U-Ausschuss zu übermitteln, sonst würde man einen Amtsmissbrauch beghen. Kurioserweise wurden derartige Dokumente aber dem BVT-U-Auschuss doch zur Verfügung gestellt.
Im Justizministerium wiederum heißt es, man könne keine Daten übermitteln, die man nicht besäße.
SOKO-Leiter Andreas Holzer will ebenfalls nicht verantwortlich sein und bestätigt dem KURIER, dass das Video jederzeit der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wird – wenn es angefordert wird. Das Bundeskriminalamt kann über eine etwaige Herausgabe an den U-Ausschuss selbst gar nicht bestimmen, denn Herr des Verfahrens sind die Staatsanwaltschaft Wien und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Erstere ermittelt gegen die Macher des Videos, letztere ermittelt gegen Strache & Co wegen der inhaltlichen Video-Aussagen unter anderem zu Parteispenden.
Weder Staatsanwaltschaft noch Oberstaatsanwaltschaft wussten offenbar vom Umfang der Präsentation des Bundeskriminalamts.
Sobotka-Anfrage an das Innenminsterium
Zwar soll es im Vorfeld Gespräche über eine Pressekonferenz gegeben, die Justiz wollte aber noch nicht mitten in den Ermittlungen bekannt geben, dass das Video vorliegt. Man ärgert sich über den Alleingang des Bundeskriminalamts und auch darüber, dass es nun im Exekutivbereich heißt, die Justiz müsse das Video herausgeben.
Fest steht, dass Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka bereits im Innenministerium angefragt hat, ihm dort aber beschieden wurde, dass dafür die Justiz zuständig sei.
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