Aktenlieferungen an U-Ausschuss: Neue Gutachten geben Blümel recht

Finanzminister Gernot Blümel
Zwei Rechtsanwaltskanzleien teilen die Bedenken des Finanzministers, dass das Grundrecht auf Datenschutz hätte verletzt werden können. Straflandesgericht hat nun alle Daten.

Die Causa um die Aktenlieferungen des Finanzministeriums (BMF) an den Ibiza-U-Ausschuss liegt mittlerweile beim Straflandesgericht Wien. Dieses hat, wie der KURIER erfuhr, sämtliche Daten sichergestellt, die die Opposition beantragt hatte und um die in den vergangenen Monaten ein Streit entbrannt war.

Ist die Angelegenheit damit vorbei? Nein. Zwei neue Gutachten (sie liegen dem KURIER vor, die Presse berichtete zuerst) stützen die Argumente, die das Finanzministerium im Streit vorgebracht hatte.

Was bisher geschah - wir erinnern uns:

Die Opposition hatte seit vergangenem Herbst moniert, dass das BMF zu wenige Akten an den U-Ausschuss geliefert habe. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte in einem Erkenntnis am 3. März 2021 fest: Die Opposition hat recht mit ihrer Kritik, das BMF habe wie beantragt in vollem Umfang zu liefern.

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