Ärztemangel: 60 Bewerbungen für Kassenärzte-Stipendium

Ärztemangel: 60 Bewerbungen für Kassenärzte-Stipendium
ÖGK finanziert 50 Stipendien an Medizin-Studierende, die sich zu mindestens fünf Jahren Kassenarzttätigkeit in einer Bedarfsregion verpflichten.

60 Medizinstudierende haben sich für das neue Stipendium der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beworben. Dabei können sie bis zu dreieinhalb Jahre monatlich 923 Euro beziehen, im Gegenzug verpflichten sie sich zu mindestens fünf Jahren Kassenarzttätigkeit in einer Bedarfsregion. Insgesamt wurden 50 Stipendien als Maßnahme gegen den zunehmenden Mangel an Kassenärzten ausgeschrieben. Wer zum Zug kommt, entscheidet nun eine Jury.

Fünf Jahre in Bedarfsregion

Zur Bewerbung zugelassen waren Studentinnen und Studenten der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr an allen österreichischen Unis. Einzige Ausnahme ist die Sigmund Freud Privatuniversität, der zuletzt die Akkreditierung für ihr Masterstudium entzogen wurde. Für das Stipendium müssen sie außerdem bereit sein, nach ihrem Abschluss für mindestens fünf Jahre als Kassenarzt in der Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Frauenheilkunde/Geburtshilfe bzw. der Psychiatrie/psychotherapeutischen Medizin in einer Region zu arbeiten, in der die ÖGK eine Kassenstelle ausgeschrieben hat.

Entscheidung im März

Für die 50 Plätze haben sich 30 Frauen sowie 30 Männer beworben, so die für die Abwicklung zuständige OeAD - Agentur für Bildung und Internationalisierung auf APA-Anfrage. Bei der Auswahl sind u.a. die Motivation, Vollzeit als Arzt in den genannten Fächern in einer Bedarfsregion der ÖGK zu arbeiten, soziales Engagement (z.B. bei Rettungs- oder Hilfsorganisationen bzw. im Pflege- oder Sozialbereich) und bisheriger Studienerfolg (Dauer bzw. Notenschnitt) entscheidend. Voraussichtlich im März sollen die Bewerber über die Entscheidung der Jury informiert werden. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung gibt es nicht. Ob es einen weiteren Call geben wird, ist laut OeAD noch offen.

Das Stipendium wird zunächst für zwölf Monate vergeben, bei entsprechendem Studienerfolg kann es auf bis zu 42 Monate verlängert werden. Vorrangig soll es an Studierende an öffentlichen Universitäten gehen. Die Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn der Studienerfolg ausbleibt, die Ausbildung nicht abgeschlossen bzw. die kassenärztliche Tätigkeit nicht rechtzeitig aufgenommen oder nicht lang genug ausgeübt wird.

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