Ab Dienstag bis zu 1.450 Euro Strafe für Passagiere
Wer ab 3. August aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf einem österreichischen Flughafen landet, der muss – so sieht es eine Novelle der Einreiseverordnung vor – besonders achtsam sein.
Am Flughafen muss der Nachweis erbracht werden, dass man vollständig geimpft, in den vergangenen 90 Tagen von einer Corona-Infektion genesen oder negativ PCR-getestet ist.
Kann nicht einer dieser Nachweise vorgelegt werden, „ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich am Flughafen ein molekularbiologischer Test durchführen zu lassen“, heißt es in der Novelle. Sollte „aufgrund besonderer Umstände“ am Flughafen selbst nicht „unverzüglich“ ein PCR-Test gemacht werden können, so besteht die Möglichkeit, diesen binnen 24 Stunden nachzuholen. Diesen Test kontrollieren soll dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Gemäß Ministerium sind „besondere Umstände“ gegeben, wenn die Teststation geschlossen ist oder ein besonderer Andrang auf diese herrscht. Auch allzu lange Wartezeiten mit Kleinkindern sind darunter zu verstehen. Sollten Passagiere einen PCR-Test verweigern, so droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.
Dass diese Sonderbestimmung auf andere Länder ausgedehnt werden könnte, will Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nicht ausschließen. „Die Situation in anderen, für Österreich relevanten Reiseländern wird laufend evaluiert“, heißt es auf KURIER-Nachfrage. Das Hauptkriterium, „das für die Entscheidung zur Einreisebestimmung herangezogen wird, ist die Inzidenz“. Die Regelung bleibe auf Flughäfen beschränkt, da Kontrollen bei Einreisen auf dem Landweg „organisatorisch kaum umsetzbar“ sind.J. hager
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