Ab 2023 gibt es keinen Einbau von Gasheizungen in Neubauten mehr

Ab 2023 gibt es keinen Einbau von Gasheizungen in Neubauten mehr
Regierung beschließt Erneuerbaren-Wärme-Gesetz. Ab 2035 soll der Ausstieg aus Ölheizungen erfolgen. Bis zu 9.500 Euro Förderung.

Um die Abhängigkeit insbesondere auch von russischem Gas zu reduzieren und autarker zu werden, hat der Ministerrat den Umstieg auf erneuerbare Heizungen bis 2040 beschlossen. 

"Bis 2040 werden wir alle Heizungen in diesem Land auf klimafreundliche Alternativen umstellen", sagt Klimaministerin Leonore Gewessler. "Ölkessel und Gasthermen ausbauen und mit Fernwärme, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzen. Und wir starten sofort. Schon ab 2023 dürfen in neuen Gebäuden keine Gasheizungen mehr verbaut werden.“

Das Gesetz sieht vor, dass ab 1.1.2023 keine Gasheizungen mehr in neuen Gebäuden errichtet werden dürfen. Für den Umstieg von Gas-Heizungen gibt es 9.500 Euro. Private Haushalte bekommen beim Tausch eines alten Ölkessels 7.500 Euro Bundesförderung. Auch die Renovierung von Gebäuden wird staatlich unterstützt. Spezielle Förderungen gibt es für mehrgeschossigen Wohnbau.

Bis 2035 sollen Ölheizungen getauscht werden. Bis 2040 müssen alle Gasheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit erneuerbarem Gas betrieben werden. Bis 2026 stehen dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. 

Für den Beschluss des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Dazu werde man nun, so Gewessler und Arbeitsminister Martin Kocher nach dem Ministerrat am Mittwoch, Gespräche mit den Oppositionsparteien führen.

Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz

Das ebenfalls beschlossene Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 soll einen Ausgleich für die heuer anfallenden Strompreiskosten darstellen. Die geplante Förderung umfasse einen Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für  2022. Ansuchen auf Förderung können von Unternehmen gestellt werden, die im Kalenderjahr 2022 indirekte CO2-Kosten zu tragen haben und in einer Anlage oder in mehreren Anlagen Produkte (z.B. Lederbekleidung, Holz, Papier, Stahl, Kupfer, Aluminium, Chemikalien, etc.) herstellen.

Anträge ab 1.1. bis 30.6.2023

Anträge können für den Anteil des Jahresstromverbrauchs gestellt werden, der über 1 GWh liegt. Abgewickelt wird die Förderung über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Unternehmen können sich ab kommendem Montag, 7. November im aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss voranmelden. Diese Voranmeldung erfordere nur wenige Stammdaten und ist für die Antragsstellung verpflichtend. Je nach Förderstufe soll der Energiekostenzuschuss Unternehmen mit 2.000 Euro bis 50 Mio. Euro unterstützen. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Möglich ist die Anmeldung bis 21. November 2022. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Das soll voraussichtlich ab 22. November möglich sein. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderung orientiere sich am EU-Krisenrahmen.

Durch den Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt werden. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt - ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen.
 

Kommentare