Energiekostenzuschuss fix: Vier Förderstufen, Hilfen zwischen 2.000 und 50 Millionen Euro

Energiekostenzuschuss fix: Vier Förderstufen, Hilfen zwischen 2.000 und 50 Millionen Euro
Regierung stellte lang erwarteten Plan für heimische Wirtschaft vor, um durch die Energiekrise zu kommen.

Nach langen, harten Verhandlungen, hat sich die türkis-grüne Bundesregierung auf den Energiekostenzuschuss geeinigt. Diesen präsentierten Wirtschaftsminister Martin Kocher, Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler am Mittwoch beim Ministerrat.

Den Zuschuss erhalten energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine. Er soll die aufgrund des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten abfedern. Beschlossen wurde er eigentlich im Juni, mit einem Gesamtvolumen von 450 Millionen Euro. Das Volumen wurde nun auf 1,3 Milliarden Euro erhöht. Deshalb, und wegen mehrerer Forderungen der Grünen, verzögerte sich der Beschluss nun um mehrere Wochen, was vor allem unter Wirtschaftsvertretern für Ärger sorgte.

Abgewickelt wird der Zuschuss von der aws, der Förderbank des Bundes. Die Grundvoraussetzung: Ihn können Unternehmen beantragen, deren jährliche Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes ausmachen. Die drei Prozent beziehen sich entweder auf den Jahresabschluss 2021 oder den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Ein Steuerberater muss bestätigen, dass die Kriterien erfüllt sind.

Regeln und Pflichten: "Keine unnötige Außenbeleuchtung"

Zeitraum: Die Energie-Mehrkosten von 1. Februar bis 30.September 2022 werden gefördert.

Ausschluss-Kriterien: Unternehmen sind angehalten, ihren Energiebedarf durch erneuerbare Energien zu decken. Zudem sollen sie in die Verringerung bzw. Diversifizierung des Erdgasverbrauchs investieren und Energiesparmaßnahmen umsetzen.

Wer sich um eine Förderung bewirbt, muss vom "Zeitpunkt der Gewährung bis zum 31. März 2023" auf unnötige Außenbeleuchtung in Betrieben verzichten - ebenso auf die Beheizung von baulich nicht umschlossenen Gastgärten.

Alle Unternehmen müssen Energiespar-Konzepte in Form eines Energie-Audits vorlegen.

Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 22:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet.

Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen ausgeschaltet werden.

Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.

Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden. Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.

Um kleine Unternehmen sowie die unternehmerischen Bereiche von gemeinnützigen Vereinen zu unterstützen, entfällt nur bei Jahresumsätzen bis 700.000 Euro das 3-Prozent-Energieintensitätskriterium. Kleinunternehmen können bereits bei Energiemehrkosten von 1.000 Euro im Förderzeitraum einen Zuschuss bekommen.

Energiekostenzuschuss fix: Vier Förderstufen, Hilfen zwischen 2.000 und 50 Millionen Euro

Vier-Stufen-Modell

Die Förderung erfolgt, wie bereits berichtet, in einem Vier-Stufen-Modell.

  • In Stufe 1 kann der Staat, abseits der EU-Förderkriterien, eigene Regelungen treffen. Österreich wird laut Wirtschaftsministerium nun Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr fördern. Die Untergrenze für den Zuschuss beträgt 2.000 Euro.
     
  • Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
     
  • Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
     
  • In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Genereller Ablauf

Grundsätzlich hoffen Regierung und die aws, dass die EU-Kommission die Genehmigungsfrist für die Förderung über das Jahresende hinaus verlängert. Warum? Österreich setzt die Beihilfe nun relativ spät um, zusätzliche Zeit für die Abwicklung erleichtern.

Wer kann den Zuschuss wie beantragen?

Unternehmen, die ein Recht auf die Förderung haben, müssen sich beim aws Fördermanager registrieren - von Ende Oktober bis Mitte November. Danach kann nach Bestätigung ein Antrag pro Unternehmen gestellt werden. Anträge können ab Mitte November eingereicht werden. Danach folge die Auszahlung, wobei stichprobenartige Kontrollen zur Richtigkeit der Angaben durchgeführt werden.

Ausgenommen sind staatliche Unternehmen, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie der Banken- und Finanzsektor.

"Die Energiekosten sind auch in Österreich zuletzt stark gestiegen. Um die österreichischen Haushalte zu entlasten, wurde neben dem zweitgrößten Antiteuerungspaket in der EU vor kurzem auch die Strompreisbremse eingeführt, in einem weiteren Schritt entlasten wir nun die Unternehmen", sagte Minister Kocher.

Fragen

Debatte um Verbote

Die Grünen waren mit mehreren Forderungen in die Verhandlungen gegangen. Durchgesetzt haben sie sich in der Frage der Manager-Boni. Diese sollen für den Förderzeitraum in gewissen Fällen verboten werden, wenn Betriebe den Zuschuss erhalten wollen. Große Unternehmen sollen zudem ein Energiesparprogramm vorlegen müssen. Für kleine Betriebe soll es - auch auf Betreiben der Grünen - eine Pauschale geben, die noch erarbeitet wird.

Viel heftiger debattiert wurde aber über eine Verbotsliste der Grünen. Dazu zählen etwa die geplanten Verbote von Heizschwammerln, von Außenbeleuchtungen nach Betriebsschluss, von Flutlicht auf Skipisten sowie Sportplätzen oder auch die Forderung, dass Ladentüren nicht immer offenstehen sollen. Beim Heizschwammerl-Verbot soll die ÖVP den Grünen entgegengekommen sein, die dafür wohl auf das Flutlichtverbot verzichten.

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