Skandal im Grasser-Prozess: "Neue Qualität der Überwachung“

Skandal im Grasser-Prozess: "Neue Qualität der Überwachung“
Vor jeder Gerichtsverhandlung, aber auch während der Pausen wurden die Anklagten und Anwälte mit Ton und Bild im Gerichtssaal gefilmt, was illegal sei. Rechtsprofessor Alois Birklbauer spricht von einer "neuen Qualität der Überwachung“.

Nach drei Monaten Prozess-Pause steht der Prozess ganz im Zeichen von Corona; Ein eigenes Corona-Paket gibt es für Angeklagte und Anwälte mit Visier, Desinfektionsmittel und Taschentücher. Alle paar Stunden kommt eine Desinfektionstruppe in den Gerichtssaal.  Dann eröffnet Richterin Marion Hohenecker den 139. Verhandlungstag im Grasser-Prozess  wie immer mit folgenden Worten: "Während der Hauptverhandlung werden Ton- und Videoaufnahmen gemacht“. Das ist bei Monsterprozessen wie der Buwog-Affäre üblich, wo 14 Angeklagte und über 100 Zeugen aussagen müssen.

Es dient zur Unterstützung der Protokollierung. Aber auch damit die Angeklagten eine bessere Akustik haben und die Mimik der Zeugen während der Aussage beobachten können. Hierfür wurden im Gerichtsaal extra TV-Bildschirme aufgestellt, damit die Angeklagten, die hinter dem Zeugen sitzen, die Aussage mitverfolgen können. So weit so gut. 

 

Marion Hohenecker ist die Richterin im Grasser-Prozess

Richterin Marion Hohenecker

Weil den beiden Grasser-Anwälten Norbert Wess und Manfred Ainedter die Abschrift der Aussagen im Prozess viel zu langsam voran ging, forderten sie beim vom Gericht die Ton- und Videoaufnahmen an. Beim Abtippen der Aussagen machten die Mitarbeiter der Anwaltskanzleien einen interessanten Fund, der den nächsten Justiz-Skandal auslösen könnte. 

Fünf Kameraeinstellungen 

Sie entdeckten, dass die Mikrofone und Videokameras teilweise schon 30 bis 40 Minuten vor der Gerichtsverhandlung, während der zahlreichen Pausen und auch nach Ende des Verhandlungstages weiterliefen. Es existiert auch nicht nur eine Kameraeinstellung, die auf den Zeugen zum Zeugenstand gerichtet ist, sondern fünf verschiedene Kameraeinstellungen.

Darunter auch ein „Fischauge“. Es stellt also nahezu den gesamten Verhandlungssaal (mit Ausnahme der Berufsrichter) dar, die Tonspur zum Fischauge ist besonders gut zu hören.

 

Skandal im Grasser-Prozess: "Neue Qualität der Überwachung“

Die Gespräche in den Verhandlungspausen wurden vom Gericht aufgezeichnet

169 Stunden Lauschangriff - auch auf Journalisten

Natürlich ist die Tonqualität der Aufnahmen abseits der Hauptverhandlung nicht so brillant, wie wenn man direkt ins Mikrofon spricht. Tatsache ist aber, man hört, was die Angeklagten mit ihren Anwälten vor dem Start der Verhandlung und in den Pausen reden. Man hört sogar, wie die Journalisten in den Pausen mit den Redaktionen telefonieren.  Die vorliegenden Bild- und Tonaufnahmen zeigen, dass sogar Äußerungen von einem Abstand von mehr als 10-15 Metern zu den Mikrofonen noch zu vernehmen sind. Da hört man Kommentare von Angeklagten, die beispielsweise über die Richterin sagen: "Heute hat sie aber keinen guten Tag“.  

Insgesamt wurden so 169 Stunden seit Prozessstart im Dezember 2017 (ja, solange läuft der Prozess schon) gesetzeswidrig aufgenommen.  Dass solche Aufnahmen gestzeswidrig sind, zeigen auch die Ermittlungen gegen die Hintermänner des Ibiza-Videos. "Nur diese Aufnahmen machten Privatpersonen in Spanien. Hier macht es die Justiz im Gerichtssaal“, so der Linzer Rechtsprofessor Alois Birklbauer.

Staatsanwalt Gerald Denk versucht die Vorwürfe vom Tisch zu wischen und spricht von einem "Sturm im Wasserglas“ und "Effekthascherei"

 

"Neue Qualität der Überwachung“

"Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Aufnahme rechtfertigt. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Außerdem ist es ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Verteidigung, wo die Gespräche zwischen Anwalt und Angeklagten unter die Verschwiegenheit fallen“, urteilt der renommierte Rechtsprofessor Birklbauer.

Er hat für Grasser auch ein Gutachten erstellt. Für Birklbauer stellt das eine "neue Qualität der Überwachung dar".  Gerade bei Prozessen wie in der Causa Buwog "muss der Staat viel sauberer bleiben. Das sei das fatale an dieser Geschichte“, kritisiert Birklbauer. In seinem Gutachten stellt er dem gesamten Schöffensenat eine "Befangenheit aus“.

Wolff warnt vor Gesetzen mit mangelhafter Qualität

Rupert Wolff kritisiert den Lauschangriff im Grasser-Prozess

Ursprünglich, so ist sich auch der Präsident der Rechtsanwaltskammertages, Rupert Wolff, sicher, ist dieser Lauschangriff durch ein Organsisationsverschulden entstanden.  "Es fehlt offenbar ein Techniker, der die Mikrofone ein- und ausschaltet“, so Wolff. Aber auch für ihn stellt das Videomaterial, das vor der Verhandlung und während der Pausen aufgenommen wurde, "eine gravierende Verletzung der Grundrechte“ dar. Denn es "verletzt die anwaltliche Verschwiegenheit“.

Wolff werde seine Anwaltskollegen informieren, dass an Österreichs Gerichten offenbar solche Praktiken existieren. Er empfiehlt den Anwälten, künftig für eine Besprechung eine "Unterbrechung der Verhandlung  zu beantragen“, und mit dem Mandaten in einer Ecke oder vor dem Gerichtssaal die Besprechung zu machen. Außerdem sollen sich die "Anwälte künftig schriftlich bestätigen lassen, wann die Aufnahmen ein- und ausgeschaltet wurden“. 

Grasser-Prozess im großen Schwurgewichtssaal

Der gesamte Schwurgerichtssaal wurde überwacht

Amtsmissbrauch 

Aber damit nicht genug: Der Linzer Rechtsprofessor Alois Birklbauer ortet auch einen Amtsmissbrauch. In seinem Gutachten schreibt er: "Die in § 271a StPO (Strafprozessordnung) normierte Möglichkeit von Aufnahmen zur Unterstützung der Protokollführung erteilt keine entsprechende Erlaubnis, weil in Verhandlungspausen keine Protokolle zu führen sind und Pausen auch nicht Teil der Hauptverhandlung sind. Darüber hinaus steht das aus Art 6 Abs 3 lit c EMRK  (Europäische Menschenrechtskonvention) ableitbare Recht auf effiziente Verteidigung einer derartigen (heimlichen) Aufnahme entgegen, was insbesondere auch aus der Rechtsprechung des EGMR  (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) ableitbar ist“. 

Skandal im Grasser-Prozess: "Neue Qualität der Überwachung“

Grasser-Anwalt Norbert Wess

Denn auch wenn der Lauschangriff anfangs vielleicht aus "Bequemlichkeit passierte“, wurde gerade Grasser-Anwalt Norbert Wess mit Hilfe der illegalen Aufnahmen vom Gericht ermahnt. Wess hatte in einer Verhandlungspause Kontakt mit einer Vertrauensperson des Zeugen Heinrich Traumüller aufgenommen, was ein Rechtspraktikant beobachtete. Anhand der Videoaufnahmen kontrollierten das Gericht, was der Inhalt der Unterhaltung war. "Spätestens ab diesem Zeitpunkt passierte die Überwachung nicht mehr aus Bequemlichkeit, sondern passierte systematisch“, kritisiert Birklbauer

Antrag auf Befangenheit

Grasser-Anwalt Norbert Wess zeigt heute in der Verhandlung diesen illegalen Lauschangriff  detailliert auf und wird einen Antrag auf Aufgeschlossenheit und Befangenheit des gesamten Schöffensenats beantragen. Richterin Marion Hohenecker wird darüber entscheiden, ob sie und Ihr Senat befangen ist oder nicht. 

 

 

 

  

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