Grasser-Urteil: 1.258 Seiten führen zum Schuldspruch

Grasser-Urteil: 1.258 Seiten führen zum Schuldspruch
14 Monate benötigte Richterin Marion Hohenecker, um den (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch mit acht Jahren Haft gegen Karl-Heinz Grasser wasserdicht zu machen. Hier die Details.

In der Zeitrechnung von Karl-Heinz Grasser ist die 1.258 Seiten starke Ausfertigung seines Urteils wegen Untreue, des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels und des Verbrechens der Geschenkannahmen nur ein Zwischenschritt – wenn auch ein wesentlicher.

Jeden Buchstaben im Urteil werden Grassers Anwälte unter die Lupe nehmen, um einen Formalfehler zu finden. Das Ziel ist klar vorgegeben: Vor dem Obersten Gerichtshof soll das Urteil von Richterin Marion Hohenecker nicht halten.

Dieses Prozedere wird weitere zwei bis drei Jahre dauern – bis das Urteil möglicherweise dann rechtskräftig wird.

Doch wie baute Hohenecker das Urteil gegen Grasser auf? Wie begründet die Richterin, dass Grasser die Bietersumme von 960 Millionen für die Buwog an Walter Meischberger verraten haben soll?

Hier die wichtigsten Indizien, die gegen Grasser & Co. sprechen, im Überblick.

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