Höchstgericht prüft Sorgerecht

Höchstgericht prüft Sorgerecht
Neben der Regierung brüten auch die Verfassungsrichter darüber, ob Väter unehelicher Kinder diskriminiert werden.

Seit Donnerstag brüten neben der Regierung auch die Verfassungsrichter über der Frage, wie es künftig um die Rechte von Vätern unehelicher Kinder bei der Obsorge stehen soll.

Derzeit ist die Sache so geregelt: Bei unehelich geborenen Kindern bekommt automatisch die Mutter das Sorgerecht. Will ein nicht verheiratetes Paar das gemeinsame Sorgerecht, so kann es das nur gemeinsam bei Gericht beantragen. Im Fall einer Trennung bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen. Gibt es diese gemeinsame Obsorge aber nicht, kann der Vater das alleinige Sorgerecht zwar beantragen; um es zu bekommen, muss aber das Wohl des Kindes gefährdet sein. Die (alleinige oder gemeinsame) Obsorge mit der Begründung des Kindeswohles zu beantragen, ist nicht möglich.

Am Donnerstag befassten sich die 14 Höchstrichter in einer öffentlichen Verhandlung mit der Causa. Grund war ein Antrag des Wiener Landesgerichtes für Zivilrechtssachen. Anlass ist ein Fall, in dem der Vater eines unehelichen Kindes die Obsorge beantragt hat. Vertreten wird er von der Scheidungsanwältin Andrea Wukovits.

Das Wiener Landesgericht sah sich angesichts der Gesetzeslage, die aus seiner Sicht das Kindeswohl zu wenig berücksichtigt, dazu veranlasst, das Gesetz prüfen zu lassen. Und es beantragte beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung jener Bestimmung, die der Mutter unehelicher Kinder das alleinige Sorgerecht zuordnet.

Zur Sprache kam bei der Verhandlung auch ein Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofes von 2011. Darin hatten die Richter bemängelt, dass es im österreichischen Recht keine Bestimmungen gebe, die – auf Wunsch des Vaters – eine Prüfung vorsehen, ob die gemeinsame Obsorge zum Wohle des Kindes sei.

Einvernehmen

Die Vertreterin der Regierung, Anna Sporrer vom Verfassungsdienst des Kanzleramts, wies den Antrag auf Prüfung des Gesetzes zurück. Wesentlich sei im österreichischen Recht die gerichtliche Prüfung des Einzelfalles. Zudem verwies sie darauf, dass die Gerichte größten Wert auf einvernehmliche Lösungen in Obsorgeverfahren legten. Ein Vertreter des Justizministeriums gab an, dass die geplante Neuregelung des Sorgerechtes im Herbst vorliegen könne.

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet laut dortigem Sprecher "frühestens in den kommenden Wochen, spätestens im Herbst".

Das Frauenministerium, das mit dem Justizministerium das neue Familienrecht verhandelt, will sich von dem nicht vorhersehbaren Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht hetzen lassen. Das Familienrecht sei zu wichtig, um schnell zu entscheiden.

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