Fußfessel für Sextäter ängstigt Opfer

Fußfessel für Sextäter ängstigt Opfer
Der Vergewaltiger einer 15-Jährigen will seine milde Strafe im Hausarrest verbüßen. Die junge Frau sieht in ihm eine Gefahr.

Der Hilferuf an die Justizministerin endet mit den Worten: Ich habe Angst. Und wenn ich mir eine Sache wünschen könnte, wäre es Seelenfrieden! Unterschrieben ist der Brief mit: ein damals 15-jähriges Opfer eines Vergewaltigers. Die heute 22-Jährige bittet Beatrix Karl darum, meinem Peiniger keine Fußfessel zuzugestehen. Eine Fußfessel ist keine gerechte Strafe für eine Person, die mir einen Teil meiner Kindheit genommen hat!

Der 51-jährige Salzburger Hundetrainer B. ist – obwohl wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt – noch keinen einzigen Tag im Gefängnis gesessen. "Und er bereut nichts. Er behauptet, dass ich lüge", sagt die 22-Jährige zum KURIER.

2007 war das Mädchen, dessen Leidenschaft Hunden und deren Ausbildung galt, nach einem Zerwürfnis mit der Mutter zu B. und dessen Ehefrau gezogen. Als B. angeheitert vom Wirtshaus nach Hause kam, vergewaltigte er die Jugendliche (während die Frau angeblich schlief). Er drohte der 15-Jährigen, falls sie etwas erzähle, werde er ihre beiden Hunde vergiften. Nach dem fünften Übergriff flüchtete das Mädchen zurück zur Mutter, B. wurde vor Gericht gestellt.

Und kam dort glimpflich davon: Der Hundetrainer wurde zu einer teilbedingten Strafe verurteilt. Acht Monate sollte er absitzen. Er ging in Berufung, das Urteil wurde bestätigt, das dauerte seine Zeit. Anfang 2012 setzte die Justiz die unbedingte Haftstrafe auf sechs Monate herunter, weil die Tat schon Jahre zurückliege und sich B. seither "wohlverhalten" habe. Schließlich beantragte B., die Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen zu dürfen.

Gute Chancen

Das wird gerade geprüft, seine Chancen stehen nicht schlecht. Keine Deliktsgruppe ist von der Fußfessel ausgeschlossen, vier Sexualstraftäter tragen sie zurzeit. Voraussetzungen sind: günstige Prognose und Beschäftigung. Diese kann B. neuerdings vorweisen, als Heizungsmonteur. Bisher hatte er (offiziell) keine Arbeit, um seinem Opfer die 5000 Euro Teil-Schmerzensgeld – zu dem er verurteilt wurde – nicht zahlen zu müssen. Die junge Frau, Anwalt Nikolaus Rast zur Seite, musste ihn exekutieren lassen. Dabei kam gerade so viel heraus, dass sie ihre eigenen Verfahrenskosten begleichen konnte.

"Er ist eine Gefahr. Man muss schauen, was der für eine Neigung hat", sagt die 22-Jährige im KURIER-Gespräch. Schon damals im Hundeverein sei er als "Küsserkönig" und "Grapscher" bekannt gewesen. Weitere Übergriffe aber seien verjährt gewesen.

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