Kinderbeihilfe-Kürzung: Sieben EU-Staaten wollen Österreich klagen
In einem gemeinsamen Brief rufen Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien EU-Arbeitskommissarin Marianne Thyssen auf, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme im Einklang der Indexierung der Familienbeihilfe mit EU-Recht steht.
„Diese Maßnahme wird Familien aus den Ländern der Visegrád-Gruppe extrem treffen“, sagte der slowakische Sozialminister Jan Richter, dessen Land derzeit den Vorsitz in der Visegrád-Gruppe innehat.
Richter sprach von 87.500 Kindern, die negativ betroffen seien. Der tschechische Vize-Arbeitsminister Petr Hůrka wies darauf hin, dass die in Österreich arbeitenden Tschechen „zurecht die gleichen Leistungen wie österreichische Bürger erwarten“, weil sie ja auch die gleichen Beiträge wie Österreicher leisten würden.
Bereits Ende Oktober hatte die rumänische Sozialministerin Lia Olguța Vasilescu in einem Brief an Thyssen gegen den Beschluss der türkis-blauen Koalition im Nationalrat protestiert. Für gleiche Beiträge müsse es auch gleiche Leistungen geben, argumentierte sie.
Die EU-Kommission hatte unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes am 24. Oktober angekündigt, dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen zu wollen. In einer ersten Stellungnahme unterstrich die Brüsseler Behörde, dass eine Indexierung nach europäischem Recht nicht erlaubt sei. Sie drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Österreich hat derzeit den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Die Indexierung soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, am Tag nach dem Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft.
Kommentare