Nationalrat beschließt Familienbeihilfe neu: EU-Klage droht

Symbolbild
Kinder von Eltern aus ärmeren Ländern erhalten künftig weniger Unterstützung. Kritiker warnen vor EU-Rechtsverstoß.

Der Nationalrat wird am heutigen Mittwoch die europarechtlich höchst umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags beschließen. Diese bedeutet, dass die Höhe der Leistungen dem Lebensstandard jenes Landes angepasst wird, in dem die Kinder leben.

Berechnet wird dieser Lebensstandard auf Basis der Preisniveaus in den jeweiligen Ländern, die von der Europäischen Statistikbehörde Eurostat erhoben werden. Als Referenzwert dient dabei das österreichische Preisniveau. Für die im Heimatland lebenden Kinder osteuropäischer Eltern bedeutet dies am Ende des Tages weniger Familienbeihilfe, für Kinder nordeuropäischer Eltern sogar etwas mehr.

Klage vor dem EuGH droht

Experten halten das Vorhaben jedoch für EU-rechtswidrig. Die EU-Kommission hat bereits wiederholt erklärt, dass es zu keiner Diskriminierung von EU-Bürgern kommen dürfe und für gleiche Beitragszahlungen auch Anspruch auf gleiche Leistungen bestehen müsse. Dieses Prinzip verfolgte bisher auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Rechtsprechung, dessen Präsident ebenfalls bereits Skepsis gegenüber den Regierungsplänen geäußert hat. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ist also nicht auszuschließen.

Nationalrat beschließt Familienbeihilfe neu: EU-Klage droht

Darauf wies vor der Debatte im Nationalrat auch Monika , Vizepräsidentin und sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Europaparlament, hin. "Die EU-Kommission hat bereits mehrfach klargestellt, dass die Pläne von Schwarzblau zur Indexierung der Familienbeihilfe nicht mit der aktuellen Gesetzeslage vereinbar sind. Das ist Schwarzblau aber offenbar egal", kritisiert Vana.

ÖVP und FPÖ würden mit dieser Debatte "ganz bewusst eine Stimmung von Neid und Ausgrenzung" erzeugen, "die sie für ihre eigenen politischen Zwecke nutzen wollen", so Vana weiter. Für Österreich wäre die Neufassung dieses Gesetzes jedenfalls ein großer Rückschritt und stehe für eine Politik der nationalen Abschottung. Eine Kürzung der Familienbeihilfe würde vor allem Familien mit niedrigem Einkommen treffen, insbesondere Frauen im Pflegebereich.

Warnung vor Pflegenotstand

Auf diese Folgen wies zuletzt auch Volksanwalt Günther Kräuter hin. "Meine Amtskolleginnen aus der Slowakei und Tschechien haben eindringlich davor gewarnt, dass für tausende Pflegekräfte unter den verschlechterten Bedingungen eine Pflegetätigkeit in Österreich nicht mehr in Frage komme", sagte Kräuter in einer Aussendung. Damit seien nicht nur mobile Pflegedienste und die 24-Stunden-Betreuung, sondern auch die Personalausstattung in Alten- und Pflegeheimen bis hin zu Krankenhäusern gefährdet.

Einerseits würden in nahezu allen Bundesländern massiv Pflegekräfte gesucht und Maßnahmen gegen einen Pflegenotstand gefordert, andererseits werde mit einem vermutlich sogar europarechtswidrigem Gesetz riskiert, dass zahlreiche Pflegekräfte Österreich den Rücken kehren. „Wenn 30 Prozent der befragten Betreuungskräfte selbst ankündigen, bei einer finanziellen Schlechterstellung die Tätigkeit in Österreich zu beenden, ist das ein unüberhörbares Alarmsignal“, so Kräuter abschließend.

2016 wurden in Österreich rund 4,77 Milliarden Euro an Familienbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag für zwei Millionen Kinder ausbezahlt. Das entspricht einem Anteil von sechs Prozent der Gesamtausgaben des Bundes.

291 Millionen Euro davon gingen an die 130.000 Kinder, die im Ausland gemeldet waren. Für diese will die ÖVP-FPÖ-Regierung die Familienbeihilfe an die dortigen Lebenskosten anpassen. Dadurch hofft die Regierung auf Einsparungen von 114 Millionen Euro.

Der zuständige Familienausschuss hatte die Indexierung am 9. Oktober mit den Stimmen der ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten durchgewinkt.

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