D: Gericht empfiehlt Lesbe diskreten Lebensstil

D: Gericht empfiehlt Lesbe diskreten Lebensstil
Eine junge Iranerin verlässt ihr Land, weil sie homosexuell ist und verfolgt wird. Dennoch verwehrt ihr ein deutsches Gericht Asyl.

Vor drei Jahren ist die junge Iranerin Samira nach Deutschland geflohen – seitdem lebt sie in einem Frauenhaus in Nordbayern. Wie die deutsche Zeitung Die Welt berichtet, muss die junge Frau aber fürchten, dass sie die deutschen Behörden zurück in den Iran schicken. In ein Land, wo sie aufgrund ihrer Sexualität verfolgt wird.

Denn Samira ist homosexuell. Bei einer Schwulen- und Lesbenfeier vor drei Jahren in Teheran bekam die damals 21-Jährige plötzlich Besuch von der iranischen Geheimpolizei. Im Iran ist Alkohol verboten, ebenso westliche Musik. Homosexualität ist ein gesellschaftliches Tabu, welches zu einer Verhaftung und späterer Todesstrafe führen kann. Seine Sexualität offen auszuleben ist damit unmöglich. Schwule und Lesben sind zu einem Leben im Verborgenen gezwungen.

Als die Polizei die Party stürmte, versteckte sich die junge Frau bei den Nachbarn. Später verließ sie das Land mithilfe eines Schleppers über die Türkei nach Deutschland. Ob sie in Bayern bleiben kann ist allerdings fraglich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Antrag auf Asyl abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies ihren Widerspruch ab. Die Begründung des Gerichts: Ihre Gefährdung im Iran sei nicht glaubhaft, berichtet die Welt.

Dabei kannte das Gericht an, dass homosexuelle Handlungen im Iran bestraft würden. Männer erhalten die Todesstrafe, Frauen 100 Peitschenhiebe. Das Urteil in Bayreuth kam allerdings zu dem Schluss, dass bei einem "entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen", der Klägerin keine wesentliche Gefahr drohe.

Laut dem Urteil muss die junge Frau Deutschland innerhalb eines Monats verlassen. Ihre Anwältin hat nun einen Folgeantrag auf Asyl gestellt.

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