Von VW bis Zara: Wie der Westen bei uigurischer Zwangsarbeit wegschaut

Von VW bis Zara: Wie der Westen bei uigurischer Zwangsarbeit wegschaut
Viele Firmen profitieren von der Arbeit der inhaftieren Uiguren. Die EU könnte dem jetzt einen Riegel vorschieben

Es ist ein Dilemma. Volkswagen, der größte deutsche Autobauer, setzt 40 Prozent seiner Fahrzeuge in China ab. Logisch, dass man da auch eine Fabrik im Land hat. Dass die aber ausgerechnet in Xinjiang steht, wo China Hunderte Lager mit uigurischen Zwangsarbeitern betreibt – das ist dann durchaus problematisch.

Der Fall Volkswagen illustriert den Spagat, den der Westen oft mit Peking macht, gut. Viele Firmen betreiben unter Druck und gewürzt mit Anreizen der Regierung direkt in Xinjiang Fabriken; Volkswagen will trotz der massiven Menschenrechtsvorwürfe nicht abziehen – man beschäftige selbst ja keine Zwangsarbeiter, heißt es. Andere Firmen tun das indirekt aber durchaus, vor allem am Textilsektor – Vorwürfe gab und gibt es etwa gegen Zara oder Uniqlo.

Das Problem geht aber über bewusste Ausbeutung hinaus. Ein Großteil der weltweiten Baumwolle wird von Menschen in Xinjiang unter Zwang gepflückt, bei Polysilicium ist es ähnlich – der teure Rohstoff, der für Solarpanels gebraucht wird, kommt dort in rauen Mengen vor – ebenso wie Öl, Gas oder Kohle. Die Rohstoffe erhalten oft ungenaue oder irreführender Herkunftsbezeichnungen; vor allem kleinere Firmen im Westen wissen daher nicht, dass sie Zwangsarbeiterware verarbeiten.

Von VW bis Zara: Wie der Westen bei uigurischer Zwangsarbeit wegschaut

Burberry hat den Kauf von Baumwolle aus Xinjiang beendet – und wurde von Peking dafür hart bestraft.

Gesetze in Planung

Wie man das verhindern kann? Per Gesetz. In Deutschland und den Niederlanden gibt es derartige Legislatur bereits, aber sie sei „etwas zahnlos“, sagt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von Fair Trade Österreich – Menschenrechtsverfehlungen würden nicht bis zum Ausgang der Lieferkette geahndet, sondern nur in erster Stufe. Brüssel bereitet deshalb eine Richtlinie vor, die China in der Vermarktung seiner Zwangsarbeiterprodukte tatsächlich deutlich in die Schranken weisen könnte: „Die Richtlinie umfasst die ganze Lieferkette.“

Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem gewissen Jahresumsatz – die Details sind noch in Verhandlung – müssten künftig nachweisen, dass keines ihrer Produkte mit Zwangsarbeit in Berührung kam. Wer das kontrolliert? „Entweder eine Behörde oder – das ist wahrscheinlicher – NGOs, die Klagen einbringen“, sagt Kirner.

Und die Käufer, worauf können die achten? Der Verbraucher sei relativ machtlos, sagt er. „Bei einem Billig-Shirt um drei Euro ist natürlich schwer zu glauben, dass die Produktionsbedingungen passen.“ Aber auch High Fashion verwende Produkte aus Xinjiang. Das Lieferkettengesetz sei darum der richtige Weg: „Auch Firmen werden davon profitieren. Viele wissen gar nicht, was sie über den Großhandel genau woher beziehen.“

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