Vergewaltigungsvorwurf: Trump soll DNA-Probe abliefern

Vergewaltigungsvorwurf: Trump soll DNA-Probe abliefern
Frau wirft dem Ex-Präsidenten vor, sie vor 27 Jahren missbraucht zu haben.

Donald Trump hatte sich bis zuletzt dagegen gewehrt, die Justizbehörden massiv angegriffen – ohne Erfolg. Im Verleumdungsverfahren, das auf die über 25 Jahre zurückliegende Vergewaltigungsvorwürfe der US-Journalistin E. Jean Carroll gegen ihn zurückgeht, musste der Ex-US-Präsident am Mittwochnachmittag unter Eid aussagen.

Präzise Inhalte aus der Vernehmung drangen zunächst nicht durch. Die Anwaltskanzlei, die Caroll vertritt, erklärte lediglich, man sei froh, Trump endlich befragen zu können. Der hatte dies mit juristischen Tricks über Jahre verzögert.

Neue Klage

Ohnehin war die Anhörung nur der Auftakt eines neuen Verfahrens, das Trump im Kern in gleicher Sache droht. Am 24. November tritt im Bundesstaat New York nämlich ein neues Gesetz in Kraft, das die späte Verfolgung als verjährt geltender Straftaten möglich macht. Carroll will den 76-Jährigen dann offiziell wegen Körperverletzung und seelischer Traumatisierung verklagen.

Carrolls Anwältin Roberta Kaplan ist zuversichtlich, dass die Klage zugelassen wird. Sie rechnet zwar damit, dass Trumps Anwälte alle Möglichkeiten ausnutzen werden, um das Verfahren in letzter Minute abzuwenden. Käme es zum Prozess, könnte die jetzige eidesstattliche Aussage von Trump aber eine zentrale Rolle spielen.

Vergewaltigungsvorwurf: Trump soll DNA-Probe abliefern

US-Journalistin E. Jean Carroll

Keine Privilegien mehr

Wichtig ist, dass sich Trumps Status seit den ersten Vorwürfen 2019 substanziell geändert hat, er ist Privatmann und genießt keine präsidialen Privilegien mehr. Zwar hatte Trump die Anschuldigungen seinerzeit schnoddrig abgestritten und gesagt, Carroll sei „nicht mein Typ“. Offiziell aber intervenierte das Justizministerium mit dem Argument, Trumps Leugnen sei ein offizieller Akt als Präsident. Darum müsse die Regierungsbehörde und nicht er selbst die beklagte Partei sein. Ein Richter wies diese Strategie Barrs damals rüde ab.

Die inzwischen 78-Jährige fordert eine DNA-Probe von Trump. Sie soll verglichen werden mit DNA-Spuren, die auf einem Mantel gefunden wurden, den Carroll bei der Begegnung mit Trump vor 27 Jahren in der Umkleide-Kabine des Modegeschäfts Bergdorf-Goodman in Manhattan getragen haben will.

Bislang hat er seinen genetischen Fingerabdruck nicht abgegeben. Stattdessen hat er die Klägerin auf seinem Kommunikationskanal „Truth Social“ als Lügnerin verunglimpft und die Schritte gegen ihn als „Schande“ und Beleg für ein korruptes Rechtssystem bezeichnet. Trump bleibt bei seiner Aussage: „Ich kenne diese Frau nicht und habe keine Ahnung, wer sie ist.“

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