AfD-Klage gegen Merkel vor Verfassungsgericht erfolgreich

Unionsfraktionschefs beraten in Weimar
Verfassungsrichter rügen Merkel wegen Kritik an der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen, wo die CDU-Landespartei gemeinsam mit der AfD-Fraktion abgestimmt hatte.

Nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD "unverzeihlich" nannte. Damit hatte die Klage der AfD gegen die Altkanzlerin Erfolg. Merkel hatte die Kritik im Rahmen einer Pressekonferenz in Südafrika im Februar 2020 geäußert, einen Tag nach der umstrittenen Wahl in Thüringen.

Sie hatte auch gefordert, die Wahl rückgängig zu machen. Kemmerich trat wenig später von seinem Amt zurück. Der FDP-Kandidat Thomas Kemmerich war im dritten Wahlgang in Thüringen zum Ministerpräsidenten gewählt worden, nachdem in den Wahlgängen zuvor der Linkenpolitiker Bodo Ramelow gescheitert war. Im dritten Wahlgang genügte dann die einfache Mehrheit der Stimmen. Kemmerichs Mehrheit kam mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zustande. Die AfD wird im Thüringer Landtag von Björn Höcke geführt, der laut Bundesverfassungsschutz als Rechtsextremist gilt.

Die Wahl eines Ministerpräsidenten mithilfe der AfD hatte in Deutschland und im Ausland großes Aufsehen erregt. Angela Merkel befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Südafrika-Reise. Am Folgetag der Thüringer Ereignisse gab Merkel eine Pressekonferenz in Pretoria, die sie mit einer "Vorbemerkung aus innenpolitischen Gründen" einleitete.

Sie sprach von einem "einzigartigen Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung der CDU" und auch von ihr gebrochen habe, dass keine Mehrheiten mit den Stimmen der AfD gewonnen werden soll. Der Vorgang sei "unverzeihlich" und das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. Sie schloss ihr Statement mit den Worten "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie".

Verfassungsgericht urteilt: "Einseitig parteiergreifend"

Merkel habe sich in amtlicher Funktion "in einseitig parteiergreifender Weise" negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Merkel respektiert die Gerichtsentscheidung. "Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", teilte eine Sprecherin Merkels am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf Anfrage mit. Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht.

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Kommentare