Urteil: Niederlande müssen Kinder von IS-Frauen zurückholen

Die Regierung hatte die Rückholung der Kinder verweigert. Jetzt will sie das Gerichtsurteil "sorgfältig prüfen".

Die Regierung in Den Haag muss einem Gerichtsurteil zufolge alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Heimkehr der Kinder von niederländischen IS-Frauen zu ermöglichen. Die Kinder seien in Gefangenenlagern in Nordsyrien schuldlos erbärmlichen Zuständen ausgesetzt, hieß es am Montag zur Begründung. Für deren Mütter gelte ein Pflicht zur Rückholung jedoch nicht, entschied das Gericht, wie die niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete.

Rechtsanwälte von 23 niederländischen Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kindern - darunter ein wenige Wochen altes Baby - hatten dagegen geklagt, dass die Regierung deren Rückholung verweigert. Die Frauen waren in den vergangenen Jahren in Kriegsgebiete in Syrien und im Irak gereist. Sie halten sich in Gefangenenlagern der von Kurden dominierten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) auf.

Sollten die Kurden die Kinder nicht ohne ihre Mütter ziehen lassen, müssten die Niederlande dem Urteil zufolge auch die Mütter aufnehmen und gegebenenfalls vor Gericht stellen. Ministerpräsidenten Mark Rutte sagte laut ANP, die Regierung werde das Urteil sorgfältig prüfen. Anwälte der Regierung hatten argumentiert, eine Rückholung der IS-Frauen sei angesichts der gefährlichen Lage in der Region zu riskant. Zudem wären sie potenziell eine Gefahr für die Sicherheit in den Niederlanden. Die Rückholung von IS-Kämpfern lehnt Den Haag grundsätzlich ab.

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