Ungarn und Polen rücken einer Kürzung von EU-Milliarden näher

Polens Premier Morawiecki und Ungarns Regierungschef Orban
Budapest und Warschau hatten geklagt, aber der EuGH wird die Klage wohl zurückweisen

Auf EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lastet nun gewaltiger Druck: Die Chefin der EU-Behörde hat es in der Hand, einen Mechanismus in Gang zu setzen, der Ungarn und Polen von milliardenschweren Subventionen aus Brüssel abschneiden würde.

Einen große Wegmarke dahin legte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Dessen Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona empfahl in einem Gutachten, die Klagen Ungarns und Polens gegen den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus zurückzuweisen. Mit ihrem Urteil, das bis Mitte Jänner erwartet wird, werden die Richter des EuGH dieser Empfehlung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit folgen.

Und darauf wartet Kommissionschefin von der Leyen noch: Erst wenn klipp und klar feststeht, dass die Kommission mit vollem Recht handelt, will sie die Rote Karte ziehen. Dann werden jenen Ländern Milliarden an Fördermitteln entzogen, in denen Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit die rechtmäßige Verwendung von EU-Geldern gefährden.

Für Polen und Ungarn geht es dabei um sehr viel Geld: Allein aus dem EU-Coronawiederaufbaufonds hätte Polen Anspruch auf 36 Milliarden Euro, 24 Mrd. Euro davon allein als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Ungarn wiederum könnte auf rund sieben Milliarden Euro zurückgreifen. Dabei hat die EU-Kommission noch nicht einmal die Pläne der beiden Länder genehmigt, wie diese die erhaltenen Milliarden investieren wollen. Der Grund: Bedenken.

Bei nahezu allen anderen der EU-27-Staaten ist dies schon längst geschehen. Die Regierung in Wien hat ihr grünes Licht schon vor Monaten gesehen. Österreich erhält aus dem Fonds 3,5 Mrd. Euro an EU-Zuschüssen für Projekte.

Die schärfste Waffe

Der Rechtsstaatsmechanismus, den die EU-Kommission im Jänner auslösen könnte, ist die bisher schärfste Waffe gegen die „Rechtsstaatssünder“ in der EU.

Gelder können gestrichen oder gekürzt werden – aber nur, wenn zu befürchten ist, dass die Verwendung dieser Gelder den europäischen Haushalt schädigt. Das Argument der Kritiker der nationalkonservativen Regierungen in Budapest und Warschau lautet: Nur eine unabhängige Justiz eines Landes kann gewährleisten, dass Gelder rechtmäßig verwendet werden. Doch die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn und Polen wird von Brüssel immer heftiger bezweifelt.

Polen hat jüngst sogar angekündigt, sich an bestimmte Urteile der EuGH nicht mehr halten zu wollen.

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