UN-Menschenrechtler kritisieren Umgang mit Assange

Symbolbild
50 Wochen Haft seien "unverhältnismäßige Strafe", so der Vorwurf an Großbritannien von Seiten der UN.

UN-Menschenrechtsexperten haben die Verurteilung des WikiLeaks-Gründers Julien Assange zu 50 Wochen Haft in Großbritannien kritisiert. Assange war wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen verurteilt worden. Das sei eine unverhältnismäßige Strafe für ein unbedeutendes Vergehen, befand die Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen (WGAD). Sie verlangte am Freitag in Genf die Freilassung von Assange.

Der Australier (47) werde in einem Hochsicherheitsgefängnis festgehalten, als habe er ein Verbrechen begangen. "Diese Behandlung scheint dem Prinzip der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu widersprechen, die in Menschenrechtsstandards vorgesehen sind", teilte die Arbeitsgruppe mit. Sie hatte sich schon 2015 für Assange eingesetzt.

Vorwurf der Verschwörung

Die USA wollen Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Militärdokumente zum US-Einsatz im Irak und in Afghanistan den Prozess machen. Sie werfen ihm Verschwörung mit der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning vor, die WikiLeaks die Dokumente 2010 gegeben hatte.

Assange war vor einer drohenden Auslieferung 2012 in der Botschaft Ecuadors in London geflüchtet. Weil die ecuadorianische Regierung im das Asyl entzog, war er dort am 11. April festgenommen worden. Am Donnerstag lehnte er bei einer gerichtlichen Anhörung in London seine Auslieferung an die USA ab.

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