Debatte in Bayern: Richter ließ Kreuz abhängen
Für ein Verfahren gegen einen jungen Asylbewerber aus Afghanistan hat ein bayerischer Richter das Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen. Seitdem gab es wütende Anrufe im Miesbacher Amtsgericht, wo es in der Vorwoche zu dieser Entscheidung kam. Richter Klaus-Jürgen Schmid hat auch entsprechende E-Mails von erbosten Bürgern bekommen.
Nach Medienberichten soll der 21-jährige Angeklagte mit den radikal-islamischen Taliban sympathisiert haben. Zudem soll er einem afghanischen Landsmann mit dem Tod gedroht haben, weil dieser Christ geworden war und am Sonntag in die Kirche ging. Es handelte sich also um eine religiös motivierte Tat.
"Nicht unter dem Kreuz verurteilen"
Richter darf selbst entscheiden
Kritik von Bürgern - und von der CSU
Richter Schmid hat sich in diesem Fall für die Abnahme entschieden. Dies brachte im böse Post ein. Er habe ein "kulturell-religiöses Hoheitssymbol" abgenommen. Oder: "Das Blut, was durch die Hände des Angeklagten vergossen wird, wird zum Teil Ihnen zuzuschreiben sein", zitiert der Richter im BR aus einem E-Mail. Dabei verkenne der Schreiber aber völlig, dass er die Höchststrafe ausgesprochen habe, während die Staatsanwaltschaft weit weniger beantragt habe.
Auch die bayerische Politik äußerte sich zu der Causa. Der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hält die Abhängung des Kreuzes für "ein falsches Signal". Stoiber zur Bild-Zeitung: "Wer einem anderen mit dem Tod droht, weil dieser Christ geworden ist, sollte dem Kreuz ins Auge sehen können". Die stellvertretende bayerische Ministerpräsidentin Ilse Aigner (CSU) bezeichnete das Vorgehen laut der Zeitung als "in höchstem Maße unsensibel gegenüber den Gefühlen der Opfer".
Schmid fühlt sich zu Unrecht kritisiert. Er habe sich lautBildgefragt: "Wie halte ich ihn davon ab, weiter Straftaten zu begehen? Das Kreuz würde ihn erst recht zu christenfeindlichen Taten provozieren."
Richter: Kreuz nicht mehr aufhängen
Er will nun das Kreuz gar nicht mehr im Gerichtssaal aufhängen, sondern laut Bild am Gang. Im BR gibt Schmid als Grund eine kommende Änderung des bayerischen Richtergesetz an. Demnach sollen in Zukunft weder Kreuz noch Kopftuch offen von Richtern in der Verhandlung getragen werden. Daher hält es Schmid "auch nicht für richtig, dass religiöse Symbole in den Gerichtssälen hängen."
Ihm sei wichtig zu betonen, dass die dritte Gewalt – also die Justiz – unabhängig von Religionen ist.
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