"Rasse"-Begriff bleibt vorerst im deutschen Grundgesetz

Die deutsche Verfassung: das Grundgesetz
Statt "Rasse" sollte in der Verfassung ein Verbot von Diskriminierung aus "rassistischen Gründen" verankert werden.

Seit Längerem ist der Begriff "Rasse" in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes, also der Verfassung,  umstritten. Kritiker bemängeln, dass er die fälschliche Vorstellung von menschlichen Rassen unterstütze. Die Bundestagsfraktionen von Grüne, SPD, FDP und Linke hatten deshalb eine Entfernung des Begriffes gefordert. Doch zu einer Umsetzung kommt es in dieser Legislaturperiode nicht mehr.

Kein Gesetzesentwurf

"Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema 'Rasse', sodass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist", sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, der Rheinischen Post. Die Zeit bis zu den Wahlen im Herbst reicht nicht mehr.

Zwar soll es zu der Sache noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, eine Änderung ist laut Hevelings aber erst mal vom Tisch.

Artikel 3

Konkret heißt es in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Statt "Rasse" sollte im Grundgesetz ein Verbot von Diskriminierung aus "rassistischen Gründen" verankert werden.

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