Mietendeckel laut deutschem Innenministerium gegen Grundgesetz

Mietendeckel laut deutschem Innenministerium gegen Grundgesetz
Geplante Mitpreisbegrenzung in Berlin für Innenministerium gesetzeswidrig - Gerichtsverfahren erwartet.

Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des deutschen Innenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“ Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentlichte.

Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden. Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ sei daher „gesperrt“. Die „Berliner Morgenpost“ hatte zuerst darüber berichtet.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit: „Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat.“

Die Juristen im deutschen Innenministerium halten aber auch einzelne Punkte des geplanten Berliner Mietendeckel-Gesetzes für problematisch. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail, die bereits am 31. Oktober verschickt wurde. Vom geplanten Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.

Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festzulegen. In bestimmten Fällen sollen auch Mietsenkungen möglich sein.

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