Polens kurzer Prozess mit der Justiz
Einen radikaleren Frontalangriff auf die unabhängige Justiz eines Landes hat es in einer Demokratie noch nicht gegeben: Noch vor Monatsende, so der Plan von Polens rechtskonservativer Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS), soll ein neues Gesetz verabschiedet sein, das dem Obersten Gericht des Landes den Garaus machen wird. Der Entwurf sah die sofortige Entlassung nahezu aller Obersten Richter vor. Die so frei gewordenen Sesseln sollten mit politisch genehmen Nachfolgern neu besetzt werden. Berufen würden diese von einem ebenfalls mit neu und regierungstreuen Mitarbeitern bestückten Landesrichterrat. Unschwer zu erkennende Stoßrichtung: Die Herrschaft der rechten Regierung über das Recht im Land.
Zusammen genommen mit einigen anderen Gesetzen, die in der Vorwoche von der PiS im Parlament durchgepeitscht wurden, schaffe dieses Vorhaben "jeden Rest einer unabhängigen Justiz" ab. Zu diesem Schluss kam gestern der Vize-Chef der EU-Kommission, Frans Timmermans. Lange hat man in Brüssel dem scheibchenweisen Abbau des unabhängigen Rechtssystems in Polen zugesehen. Schon vor eineinhalb Jahren wurde ein Rechtsstaatsverfahren gegen die PiS-Regierung eröffnet. Die Konsequenzen – keine. Das von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski gelenkte Kabinett schlug alle Drohungen und Warnungen aus Brüssel in den Wind. Den nach einem Dialog mit Warschau suchenden Timmermans ließ man rüde abblitzen, beschimpfte ihn teils unter der Gürtellinie.
Blitzattacke
Doch die jüngste Blitzattacke der polnischen Regierung gegen ihre Justiz zwingt die EU-Kommission nun zum Handeln. Bereits nächste Woche droht die neuerliche Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen. Mehr noch. Erstmals in ihrer Geschichte erwägt die Kommission, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages (siehe unten) einzuleiten. Nie zuvor wurde dieses Verfahren gegen ein EU-Mitgliedsland angewendet. Zu drakonisch schienen die Strafen des auch als "Atombombe" geziehenen Artikels 7. Denn im schlimmsten Fall würde dem Staat, der "anhaltend und schwerwiegend" die europäischen Grundrechte verletzt, die Mitspracherechte entzogen.
Auch diese Drohung focht Polens Rechtsregierung bisher nicht an. Weiß sie doch, dass sie sich auf Ungarns gleichgesinnte FIDESZ-Regierung stützen kann. Premier Viktor Orban würde Sanktionen gegen Polen ablehnen und damit gänzlich verhindern. Denn beschließen könnte die EU den Entzug von Stimmrechten gegen eines ihrer Mitgliedsstaaten nur mit Zustimmung aller 27 anderen.
Reißleine gezogen
Selbst Polens sonst der Regierung zugeneigter Präsident Andrzej Duda zog überraschend die Reißleine. Er verlangt Nachbesserungen zum bereits vom Parlament abgenickten Gesetz über die Bestellung des Landesrichterrates. Nur dann, so Duda, würde er die vorliegenden Gesetze unterschreiben. Eine Vollbremsung beim Durchmarsch der Regierung in Richtung Zerstörung der unabhängigen Justiz ist Dudas Veto nicht, bestenfalls eine Verzögerung. Denn den Verfassungsgerichtshof und die Staatsanwaltschaft hat die Regierung bereits unter ihre Kontrolle gebracht.
Durchmarsch-Plan
Mitte September soll das Oberste Gericht in Warschau darüber entscheiden, ob die neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes rechtmäßig ernannt wurde. Diese ist eine treue Gefolgsfrau der PiS. Ganz im Sinne ihrer Gönner lässt sie nur noch der PiS genehme Verfassungsrichter zu heiklen Verfahren zu. Geht der im Eiltempo vorangetriebene Plan der Regierung auf, wären zu diesem Zeitpunkt aber bereits alle Richter des Obersten Gerichtes ausgetauscht. Und dann hätte die PiS vollkommenes Durchgriffsrecht – auch in Zukunft. Denn käme es je zu einem Wahlsieg der Opposition, könnte das derart gleichgeschaltete Oberste Gericht das Wahlergebnis einfach für ungültig erklären.
Artikel 7 - die geplante Atombombe:
Sanktionsmaßnahme: Kommt es in einem EU-Staat zu einer „schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung“ der europäischen Grundwerte, kann die Kommission ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des Europäischen Vertrages starten. Wegen der Härte der möglichen Sanktionen wird er auch „Atombombe“ genannt: Dem betroffenen Staat könnten die Stimmrechte entzogen werden. Das hieße, der Staat bliebe zwar EU-Mitglied, hätte aber keine Möglichkeit mehr mitzuentscheiden. Das Verfahren wurde noch nie angewendet.
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