Polen und Ungarn ziehen wegen Rechtsstaatsklausel vor den EUGH
Sie lehnen den mehrjährigen EU-Finanzrahmen bis 2027 ab, weil sie fürchten, dass ihnen Mittel gekürzt werden.
Neben Polen klagt auch Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt. „Wir können nicht zulassen, dass diese EU-Bestimmung, die schwerwiegend gegen EU-Recht verstößt, in Kraft bleibt“, schrieb die ungarische Justizministerin Judit Varga am Donnerstag auf ihrer Facebook-Seite. Deshalb klage ihr Land zusammen mit Polen gegen die Rechtsstaatsverordnung.
Der EuGH mit Sitz in Luxemburg bestätigte den Eingang der beiden Klagen. Die obersten EU-Richter werden nun prüfen, ob der neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist.
Umstrittene rechtsnationale Politik
Ungarn und Polen lehnen den neuen Rechtsstaatsmechanismus im mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Sie befürchten, dass der Mechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel zu kürzen. Beide Länder bekommen netto hohe Milliardenbeträge aus dem EU-Haushalt.
Befürworter des Rechtsstaatsmechanismus betonen, dass die rechtsnationalen Regierungen in Budapest und Warschau die EU-Gelder dazu missbrauchen würden, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzubauen.

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