Polen muss aufhören, Richter zwangsweise zu pensionieren

Die Anordnung des EuGH ist eine schwere Niederlage für die rechts-nationale Regierung in Warschau.

Schon als die allerersten Pläne in Polen aufgetaucht waren, gerieten die rechts-nationale PiS-Regierung in Warschau und die EU-Kommission aneinander: Polnische Richter müssen von nun an mit 65 statt wie bisher mit 70 Jahren in Pension gehen – was seit April zur Zwangspensionierung von 20 Richtern geführt hat.

Zudem erhöhte der Präsident Polens die Zahl der Richter am Obersten Gerichtshof von 93 auf 120. Dadurch wurden Dutzende Posten frei, die mit regierungsnahen Richtern besetzt hätten werden können.

Aus der Sicht Brüssels war dadurch die Unabhängigkeit der Justiz in Polen in Gefahr. Anfang Oktober reichte die EU-Kommission daher vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vertragsverletzungsklage gegen Polen ein.

Aufgrund einer einstweiligen Anordnung des EuGH muss Polen nun mit sofortiger Wirkung alle Zwangspensionierungen stoppen.

Die am Freitag erlassene Anordnung gilt auch rückwirkend: Das heißt, alle zwanzig zwangspensionierten Richter dürfen ab Montag wieder arbeiten – darunter die vormals Erste Präsidentin des Obersten Gerichtes, Malgorzata Gersdorf.

Untersagt sind vom EuGH in Luxemburg bis auf weiteres auch Nachbesetzungen der zwangspensionierten Richter. Das endgültige Urteil steht noch aus.

Grundwerte der EU

Für Polens Regierung ist diese Verfügung eine herbe Niederlage. Seit vielen Monaten geht Warschau mit dem Umbau seines Justizsystems mit Brüssel auf Konfrontation.

Aus Sicht der anderen EU-Staaten rüttelt Polen an der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, also an Grundwerten der EU. Im Vorjahr eröffnete die Kommission sogar ein Verfahren (nach Artikel 7), das mit dem Entzug der Stimmrechte in der EU für Polen enden könnte.

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