Opposition in Georgien boykottierte Stichwahl um Parlamentsmandate

Parliamentary elections in Georgia
Bei der Parlamentswahl im Südkaukasus gab es eine allgemein niedrige Wahlbeteiligung.

Die Südkaukasusrepublik Georgien hat unter dem Boykott der Opposition drei Wochen nach der von Protesten begleiteten Parlamentswahl über die letzten Direktmandate entschieden. Offen waren noch 17 Mandate für das Parlament, um die sich allerdings nur Kandidaten der Regierungspartei Georgischer Traum bewarben. Ursprünglich sollte es eine Stichwahl darum geben.

Die Opposition, die schon die Wahl am 31. Oktober nicht anerkannte und im neuen Parlament nicht mitarbeiten will, boykottierte die Abstimmung am Samstag. Die Wahlbeteiligung war insgesamt gering.

Präsidentin Salome Surabischwili sagte bei der Stimmabgabe in Tiflis (Tbilissi), sie hoffe auf ein "effektives, sachliches Parlament mit vielen Parteien". Regierungschef Georgi Gacharia forderte die Opposition auf, die politische Diskussion von den Protesten auf der Straße nun ins Parlament zu verlegen. "Wie groß auch die Widersprüche sind zwischen uns, wir sollten versuchen, miteinander zu sprechen, zusammenzuarbeiten - und lernen, Verantwortung zu tragen", sagte er.

Manipulationsvorwürfe

Zuvor hatten die Anführer von acht Oppositionsparteien den Behörden Wahlmanipulation vorgeworfen und die Mitarbeit im Parlament abgelehnt. Die neue Volksvertretung wäre somit bei wichtigen Entscheidungen - etwa über den Staatshaushalt - quasi lahmgelegt.

Die Regierungspartei hatte mit 48 Prozent der Stimmen gewonnen. Auf Platz zwei mit 27,1 Prozent der Stimmen landete die Oppositionspartei Vereinte Nationale Bewegung des früheren Präsidenten Michail Saakaschwili. Saakaschwili, der sich in der Ukraine aufhält, ist in seiner Heimat unter anderem wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden und zur Fahndung ausgeschrieben.

Internationale Wahlbeobachter hatten die Abstimmung als insgesamt frei und fair bezeichnet und keine gravierenden Verstöße gesehen. Abgestimmt wurde nach einem neuen Wahlsystem. 120 Abgeordnete sind per Verhältniswahlrecht gewählt worden. Die anderen 30 werden in den jeweiligen Wahlkreisen nach dem Prinzip der Mehrheitswahl bestimmt.

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