Offene Grenzen? Für Reisen braucht es weiter triftigen Grund

Offene Grenzen? Für Reisen braucht es weiter triftigen Grund
Die Grenzkontrollen zwischen Österreich, Deutschland und Schweiz sind gelockert, Reisefreiheit gibt es aber noch keine.

Mit Abflauen der Corona-Welle gestalten immer mehr europäische Länder, darunter auch Österreich, ihre Grenzen wieder durchgängiger. Wirkliche Reisefreiheit ist das aber nicht. Diese soll es frühestens Mitte Juni geben, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen das zulässt.

Und auch wenn Kontrollen an den Grenzen in vielen Ländern mittlerweile nur noch stichprobenartig stattfinden: Reisende müssen beim Grenzübertritt weiter einen triftigen Grund angeben, warum sie etwa nach Deutschland wollen. Viele Menschen verwirren diese Regelungen - der KURIER bietet einen Überblick.

Deutschland, Österreich und Schweiz

Die Einreise nach Deutschland ist aus Österreich und der Schweiz weiter nur möglich, wenn man dafür einen triftigen Grund hat. Die Liste an zulässigen Gründen wurde allerdings erweitert.

Einreisen sind jetzt möglich, wenn man in Deutschland arbeitet oder studiert, seinen Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen will. Gleiches gilt für Besitzer von Grundstücken, Wohnungen, Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen, wie das deutsche Innenministerium mitteilte. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen.

Doch Vorsicht: Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter bundespolizei.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbrauch können nach nach Angaben der ARD geahnet werden.

Offene Grenzen? Für Reisen braucht es weiter triftigen Grund

Österreich lockerte mit Sonntag, 0.00 Uhr, auch die Kontrollen an den Grenzübergängen zu Tschechien, der Slowakei und Ungarn. Ähnlich wie an den Grenzen zu Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz gibt es nur noch stichprobenartige Kontrollen. Einzig an der Grenze zu Ungarn bleiben die Kontrollen wegen der Migrationslage bestehen.

Die Einreisebestimmungen bleiben trotz der Lockerungen unverändert. Bis 31. Mai darf man nur für den Berufs- und Pendlerverkehr nach Österreich einreisen, bei berücksichtigungswürdigen familiären Gründen und zur Versorgung von Tieren.

Alle anderen Reisenden, die etwa zur Pflege oder Nutzung eines Grundstückes oder einer Wohnung einreisen, brauchen einen Zweitwohnsitz und einen negativen Coronatest, der nicht älter als vier Tage ist, oder müssen sich umgehend in Heimquarantäne begeben.

Für die Schweiz gelten ähnliche Bestimmungen wie für Österreich und Deutschland.

Andere Nachbarländer

Lockerungen an den Grenzen bei gleichzeitiger Beibehaltung von zumindest stichprobenartigen Kontrollen gab es auch in Slowenien und Kroatien, das auch touristische Zwecke als Einreisegrund akzeptiert.

In Tschechien läuft zwar der Corona-bedingte Ausnahmezustand in der Nacht von Sonntag auf Montag aus, der Einreisestopp für Touristen bleibt aber vorerst bestehen. Ausnahmen gibt es wie bisher für Ausländer, die über einen dauerhaften Wohnsitz in Tschechien verfügen. Sie müssen bei der Wiedereinreise indes einen negativen Coronavirus-Test vorweisen oder sich einer 14-tägigen Heimquarantäne unterziehen.

Italien, das neben Spanien, Frankreich und Großbritannien in Europa am meisten von der Coronakrise betroffen ist, will seine Grenzen für EU-Bürger ab 3. Juni wieder öffnen.

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