Offene Fragen nach dem Migrationskompromiss der EU

Wenn Orban und Merkel sich einigen können, ist es wohl ein sehr kleiner gemeinsamer Nenner
Beim EU-Gipfel wurde ein kleinster gemeinsamer Nenner in Sachen Asyl gefunden. Doch vieles bleibt ungelöst.

Viele haben es nicht mehr für möglich gehalten, aber in der Nacht auf Freitag haben die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel doch noch eine Einigung in Sachen Flüchtlinge erzielt. „Lang und hart“ seien die Verhandlungen gewesen, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz nach neun Stunden intensiver Gespräche mit seinen europäischen Amtskollegen. Ein Kompromiss wurde gefunden mit dem allerkleinsten gemeinsamen Nenner: Die EU-Staaten einigten sich auf eine konkrete und symbolische Abschottungspolitik. Aber außer dem verschärften Grenzschutz bleibt vieles vage.

Wo sollen die „Anlandezentren“ in Nordafrika errichtet werden?

Hier ist in den Schlussfolgerungen des Rates von „regionalen Ausschiffungsplattformen“ die Rede, in die im Mittelmeer gerettete Menschen gebracht werden sollen. Das lässt viel Interpretationsspielraum. Wo sie aufgebaut werden könnten und von wem bleibt offen. Von einer Zusammenarbeit mit Drittländern, UNHCR und IOM (International Organisation for Migration) ist die Rede. Migrationsexperte Gerald Knaus, der den EU-Türkei-Deal mitverhandelt hat, gibt zu bedenken, dass dieser Punkt möglicherweise nur „Symbolpolitik“ sein könnte. „Die Kommission soll das weiter untersuchen. Dabei wird es auch bleiben“, sagt er zum KURIER. Alle praktischen Fragen seien auch gestern nicht beantwortet worden. „Warum sollte es besser sein, gerettete Personen auf eine Insel zu bringen“, als in europäische Zentren. Und wer stellt die Infrastruktur bereit? Und wo kann ein abgelehnter Asylwerber gegen die Entscheidung berufen?

Welches Recht gilt in den geschlossene Zentren innerhalb Europas?

Auf freiwilliger Basis, wie es heißt, sollen „kontrollierte Zentren“ geschaffen werden, in denen die in Europa gelandeten Migranten auf die Abwicklung ihrer Asylansuchen warten sollen. „Entsprechend des Völkerrechts“ soll dort unterschieden werden, ob sie in Europa Schutz erhalten oder rückgeführt werden. Was der Unterschied zu den stark umstrittenen „Hotspots“ in Griechenland ist, kann erst die praktische Umsetzung zeigen. Sie müssen „von Europa finanziert und gut ausgestattet sein“, sagt Migrationsexperte Knaus. Wenn sie im Rahmen des Völkerrechts operieren sollen, müssen auch „schnelle und seriöse“ Asylverfahren garantiert sein. Die Schlüsselfrage, so Knaus, sei, wer das umsetzen würde und nach welchem Recht die Verfahren – mangels einheitlichen Asylrechts – durchgeführt werden. Diese Lager sollen auf freiwilliger Basis errichtet werden – nicht nur in jenen Ländern, in denen sich die meisten Asylsuchenden befinden, sondern auch in anderen bereitwilligen Staaten.

Werden die EU-Staaten die Flüchtlinge nun fairer verteilen?

Die erzwungenen Flüchtlingsquoten haben in den vergangenen Jahren nicht funktioniert – sie waren ein ständiger Streitpunkt. Vor allem die Visegrad-Staaten wollten sich keine Zahlen vorschreiben lassen. Das führte so weit, dass Ungarn etwa die Quote (1294 Flüchtlinge) vehement ablehnte, jedoch heimlich, still und leise 1300 Asylberechtigte aufnahm. Ob die Verteilung auf freiwilliger Basis nun besser funktioniert, bleibt ebenfalls in der Praxis abzuwarten.

Was passiert mit der Dublin-Regelung?

Der Punkt zur Dublin-Regelung, die festschreibt, dass potenzielle Asylwerber in jenem Land ihren Antrag stellen müssen, in dem sie zuerst EU-Boden betreten haben, wird nur kurz behandelt. Die EU-Staaten sollen „alle erforderlichen Maßnahmen“ treffen, um gegen Sekundärmigration vorzugehen. Ein Konsens zur Dublin-Verordnung „muss gefunden werden“. Erweitert auch um jene Menschen, die nach Rettungseinsätzen in Zentren innerhalb oder außerhalb der EU gebracht werden. Der Europäische Rat will „rasch eine Lösung“ finden und im Oktober über die Fortschritte berichten. Eine Dublin-Reform und ein einheitliches europäisches Asylrecht sind noch in weiter Ferne.  

Werden NGO-Schiffe aus dem Mittelmeer verbannt?

In der Nacht hieß es in ersten Meldungen, dass NGO-Schiffe aus den Gewässern vor Libyen verbannt würden. Doch aus der Schlusserklärung geht das nicht hervor. „Alle im Mittelmeer verkehrenden Schiffs (sic!) müssen geltendes Recht befolgen und dürfen die Einsätze der libyschen Küstenwache nicht stören“, heißt es im Papier lapidar. Was das an der aktuellen Situation ändern soll, ist alles andere als klar. Denn schon bisher wurden NGOs, denen Fehlverhalten vorgeworfen wurde, in Italien nach geltendem Recht verfolgt. Die meisten Verfahren wurden eingestellt. Jenes gegen die NGO “Jugend rettet” wegen Beihilfe zur illegalen Migration läuft noch. NGO-Schiffe operieren seit Jahren unter der Anleitung der Seenotrettungsleitstelle MRCC in Rom, einer staatlichen Behörde, die sich ihrerseits an das geltende internationale Seerecht hält. Außerdem hat Italien bereits im vergangenen Jahr einen detaillierten Verhaltenskodex für NGOs vorgelegt. Jene Organisationen, die den Kodex nicht unterschreiben wollten, haben ihre Einsätze mittlerweile beendet. Auch wie die schwerfälligen NGO-Schiffe die Einsätze der schwerbewaffneten libyschen Küstenwache-Einheiten in Schnellbooten gestört haben sollen, bleibt offen.

Wie wird eine vertiefte Partnerschaft mit Afrika finanziert?

Um die Ursachen der Migration einzudämmen, wie es heißt, will man enger mit „Afrika“ zusammenarbeiten. Welche Länder konkret gemeint sind, geht aus der Gipfelerklärung nicht hervor. Die Entwicklungsfinanzierung soll erhöht werden, doch woher dieses Geld kommen soll, wird nicht festgelegt. Nur so viel: Der Afrika-Hilfsfonds, der 2015 in einem Sondergipfel in Malta beschlossen wurde, soll endlich mit den zugesagten Geldern ausgestattet werden. Die privaten Investitionen sollen zudem forciert werden, der Rahmen dafür ist aber noch zu erarbeiten. Vielbeachtet war zu diesem Punkt aber die gestrige Regierungserklärung Angela Merkels vor dem Bundestag. Sie betonte, dass die Interessen afrikanischer Länder ernst genommen werden müssten. Die europäischen Staaten könnte da ansetzen und zum Anreiz Gegengeschäfte anbieten, etwa Kontingente der legalen Migration. Die Ursachen der Migration in afrikanischen Ländern sind schwer zu bekämpfen, da sie in vielen Fällen nicht klar definiert seien, sagt Gerald Knaus.  

In dem Papier ist die Rede davon, das „Migrationsproblem an der Wurzel“ zu packen. Dabei wird eine Partnerschaft mit Afrika angedacht. Ein Großteil der Migranten, die in den vergangenen Monaten in der EU angekommen sind, kommen aber aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Gebe es eine Lösung, die Krisen in diesen Regionen zu bekämpfen, hätte der EU-Gipfel wohl gar nicht stattgefunden.

 

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