Obergrenze: Limit von 37.500 Flüchtlingen hält nicht

Innenministerin Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Doskozil
Koalition: SPÖ und ÖVP halten aber an Botschaft der Überforderung fest.

Vier Minister – Ostermayer, Doskozil, Mikl-Leitner und Brandstetter – brüteten am Freitag über den eingelangten Rechtsgutachten zur "Obergrenze" an Flüchtlingen. Eine delikate Angelegenheit, denn die Gutachter erklären eine starre Obergrenze von 37.500 Asylverfahren für rechtlich unhaltbar.

Für die Regierung ist das ein unangenehmer Befund. Maximal die SPÖ kann sich klammheimlich freuen, denn sie war stets für einen flexiblen "Richtwert" und gegen die starre Obergrenze.

Soll heißen: Es könnten auch 40.000 oder mehr Asylverfahren werden. Die Rechtssituation ist jetzt klar: Asylanträge müssen bearbeitet werden, Asylverfahren müssen durchgeführt werden. Dass Asylanträge absichtlich nicht bearbeitet werden, geht nicht.

Dennoch will die Regierung mögliche Szenarien entwerfen, wie es mit der Flüchtlingsaufnahme auf Sparflamme in der Praxis weitergehen kann. SPÖ und ÖVP wollen an der Obergrenze unbedingt festhalten und sie – wenn schon nicht per Gesetz – so in der Praxis per Tageskontingenten oder durch die Vereinbarungen mit den Ländern entlang der Balkanroute umsetzen.

Ein Asyl-Experte sagte zum KURIER: "Da geht es jetzt um die Symbolik und die Botschaft an die Flüchtlinge und unsere Nachbarstaaten, dass wir nur bis zu dieser Größenordnung imstande sind, Flüchtlinge aufzunehmen."

Ungewöhnlich ist, dass die Meinung der beiden Gutachter, Harald Obwexer und Bernd-Christian Funk, bzw. des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, schon im Vorfeld des Obergrenzen-Gipfels publik wurde.

Den Anfang machte Holzinger, der die Obergrenze für "rechts- und verfassungswidrig" erklärte. Dieser Auffassung schlossen sich im Laufe der Woche auch die von der Regierung beauftragten Gutachter, der Verfassungsrechtler Funk sowie der Europarechtler Obwexer an. Funk sagte zum KURIER: "Ich stimme Präsident Holzinger zu." Ein Gesetz, welches eine Obergrenze numerisch und rechtsverbindlich festschreibt, wäre verfassungswidrig. Soll heißen: Flüchtlinge müssen auch jenseits des Limits von 37.500 zu Asylverfahren zugelassen werden.

Die Gutachter müssen nun ein paar Details nachreichen und mögliche Szenarien aufzeigen. Spätestens nach Ostern sollen dann die inhaltlichen Schlussfolgerungen der zuständigen Minister – Mikl-Leitner und Doskozil – auch öffentlich gemacht werden.

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