Neue Statistik: Fast eine Million EU-Neubürger in einem Jahr

Neue Statistik: Fast eine Million EU-Neubürger in einem Jahr
Die geringste Einwanderungsquote hatten laut Statistikbehörde Eurostat Österreich und Lettland.

Der Wert ist ein Rekord: Fast eine Million Menschen erhielten im Jahr 2016 eine Staatsbürgerschaft in einem der 28 EU-Mitgliedsstaaten.

Unter den 994.800 Menschen kam die größte Gruppe aus Marokko. Sie erhielt vor allem in Spanien, Italien und Frankreich eine neue Staatsbürgerschaft. Auf Platz zwei und drei bei den Einbürgerungen landeten Menschen aus Albanien (67.500) und Indien (41.700). Während ehemalige Albaner vor allem griechische und italienische Staatsbürgerschaften bekamen, wurden Inder meist britische Bürger.

Österreich und Lettland mit niedrigster Einwanderungsquote

Mit 0,68 Einbürgerungen pro 100 ansässigen Ausländern bildete Österreich im Jahr 2016 gemeinsam mit Lettland das EU-weite Schlusslicht. In absoluten Zahlen heißt das, 8.530 Personen erhielten 2016 eine Österreichische Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2017 stieg der Wert allerdings um 7,5 Prozent auf 8.626 Fälle.

35 Prozent dieser Personen wurden bereits in Österreich geboren, 37,3 Prozent waren unter 18 Jahre alt. Der Großteil der neuen österreichischen Staatsbürger kommt aus Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei, dem Kosovo, Serbien sowie Afghanistan.

Einen Rekordwert hatten die Einbürgerungen in Österreich 2003 mit 45.112 Fällen erreicht. Seitdem sind sie kontinuierlich gesunken und erreichten im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert.

Spitzenreiter bei der Erteilung neuer Staatsbürgerschaften ist laut aktuellen Daten von Eurostat Kroatien mit einer Quote von 9,71 verliehenen Staatsbürgerschaften auf 100 Ausländer.

Für das Jahr 2017 liegen auch die Gründe für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaften vor. In den meisten Fällen (57,3 Prozent) erfolgte sie nach Erfüllung aller Voraussetzungen für eine Einbürgerung auf Grund eines Rechtspanspruches. Dazu zählt etwa ein mindestens sechsjähriger Wohnsitz im Inland oder "besonders berücksichtigungswürdige" Gründen, wie z.B. die Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder eine Asylberechtigung.

347 Personen wurden auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration eingebürgert; 800 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher. Weitere 1.225 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen. Darunter ist laut Gesetz "das Gesamtverhalten der Antragstellerin/des Antragstellers im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß der Integration" ausschlaggebend.

Brexit macht sich bemerkbar

Auch der geplante EU-Austritt Großbritanniens macht sich in der Statistik bemerkbar. Er bringt anscheinend viele Briten dazu, die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes zu erwerben. Nach jüngsten Zahlen des europäischen Statistikamtes Eurostat haben bereits 2016, also im Jahr des britischen Referendums für den EU-Austritt, 6555 Bürger des Vereinigten Königreichs erfolgreich ein Einbürgerungsverfahren abgeschlossen.

Dies entspreche laut Experten einem Anstieg um 165 Prozent im Vergleich zu 2015. Indem sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates annehmen, werden Briten auch nach dem für März 2019 geplanten Brexit die Rechte von EU-Bürgern haben. Dazu gehört etwa die Freiheit, innerhalb der Europäischen Union in jedem anderem Land wohnen und arbeiten zu dürfen.

 

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