Polizei in NRW will Nationalität von Tätern künftig immer nennen

Polizei in NRW will ab sofort immer Nationalität Tatverdächtiger nennen.
Informationsoffensive in Nordrhein-Westfalen: In Polizeiaussendungen soll künftig auf die Nationalität von Tatverdächtigen hingewiesen werden.

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW) plant, künftig auf die Identität von Tatverdächtigen in Polizei-Pressemitteilungen hinzuweisen. Mit der Neuregelung wolle man Transparenz schaffen, zitieren mehrere deutsche Medien das NRW-Innenministerium.

Steigende Kriminalität: NRW plant Änderung

Grund sei die Kriminalstatistik: Innenminister Herbert Reul (CDU) führt die geplante Änderung auf die steigende Zahl von Straftätern mit Migrationshintergrund zurück, wie etwa der WDR berichtet. Auch solle so eine Entlastung für die Polizei geschaffen werden, da Anfragen zur Nationalität von Tatverdächtigen sehr häufig anfallen würden. 

Der entsprechende Medienerlass müsse dafür erst geändert werden. Die neue Regelung soll in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich im Herbst in Kraft treten, heißt es.

Identität von Tatverdächtigen nennen was gilt?

Wann dürfen Medien die Zugehörigkeit (sprich Nationalität, Religion oder Ethnie) von Straftätern oder Verdächtigen nennen? Im Kodex des Deutschen Presserats heißt es, dass die Nationalität in der Berichterstattung grundsätzlich keine Rolle spielen darf – außer, wenn sie relevant sei, um Hintergründe einer Tat zu verstehen bzw. ein begründetes öffentliches Interesse bestehe. 

Gründe gegen die Herkunftsnennung von Straftätern:

  • Reine Neugier sei kein geeigneter Maßstab für presseethisch verantwortliche Abwägungen.
  • Die Nennung der Zugehörigkeit durch andere Quellen, etwa durch Behörden oder die Polizei, entbinde nicht von der redaktionellen presseethischen Verantwortung.
  • Reine Vermutungen über den Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit eines Täters und der Tat.

Ähnliches hält der Österreichische Presserat in seinem Ehrenkodex fest: 

  • Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden.
  • Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen ist unzulässig.

2018 bereits brisante "Anregungen" für Polizei

Einen ähnlichen Vorstoß wie jetzt in NRW gab es bereits 2018 in Österreich: Das Innenministerium, zu diesem Zeitpunkt noch Herbert Kickl (FPÖ) unterstellt, schickte entsprechende "Anregungen" an die Polizei-Pressestellen in den neun Bundesländern aus. Das brisante Schreiben wurde damals dem KURIER und dem Standard zugespielt, mehrere Beamte bestätigten die Echtheit des Mails.

In dem Schreiben aus dem Ministerbüro hieß es unter anderem: "Künftig darf ich darum ersuchen, die Staatsbürgerschaft eines mutmaßlichen Täters in euren Aussendungen zu benennen (...) Außerdem gegebenenfalls bei einem Fremden dessen Aufenthaltsstatus bzw. ob es sich um einen Asylwerber handelt (...) ich ersuche auch, diese Sprachregelung in Interviews umzusetzen."

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