Corona: Was München anders macht als Wien

München Skyline
Ein nächtliches Alkoholverbot und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sind in der Bundeshauptstadt kein Thema.

Vergleichsweise lax wirken die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die in Wien in Geltung sind, wenn man sich die bayerische Metropole München mit knapp 1,5 Millionen Einwohnern und bisher insgesamt rund 10.000 bestätigten Infektionen mit SARS-CoV-2 ansieht (Wien: 1,9 Millionen Einwohner, insgesamt 11.800 Corona-Infektionen).

So ist in München für das kommende Wochenende - nicht zum ersten Mal - ein lokal begrenztes nächtliches Alkoholverbot verfügt worden, das von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr in der Früh in Kraft ist. Betroffen davon sind fünf als Party-Hotspots bekannte öffentliche Plätze wie die Isarauen und der Gärtnerplatz, die sich während der Corona-Pandemie als Feiermeilen etabliert haben. Da am Samstag unter normalen Umständen das - längst abgesagte - Oktoberfest begonnen hätte, wird noch geprüft, ob das Alkoholverbot auf die Theresienwiese ausgeweitet wird. Es wird nämlich befürchtet, dass dort irreguläre "Wiesn"-Parties stattfinden könnten, zumal über Social Media entsprechende Einladungen in Umlauf sind. Die Stadtväter befürchten, dass dabei auf die Abstandsregeln und Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus "gepfiffen" werden könnte.

Beschränkungen im öffentlichen Raum

Begründet wird der Alko-Bann mit der Sieben-Tage-Inzidenz (Infektionen in den vergangenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner), die in München den Signalwert von 35 übertroffen hat. Am Donnerstag lag sie bei 45,53 - in Wien, wo ein Alkoholverbot bisher nicht zur Debatte steht - bei über 100.

Im Unterschied zu Wien ist in München - wie in ganz Bayern - der Aufenthalt im öffentlichen Raum auf Gruppen von bis zu zehn Personen beschränkt. Bei größeren Versammlungen im Freien - darunter auch Demonstrationen mit mehr als 200 Teilnehmern - gilt seit 9. September eine Maskenpflicht. Verstöße werden im Einzelfall mit bis 250 Euro bestraft.

Deutschlandweit sind Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, zumindest bis zum Jahresende generell untersagt. Dagegen sind hierzulande gegenwärtig Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen für bis zu 1.500 Personen, im Freien für bis zu 3.000 Personen zulässig, wobei ab 500 bzw. 750 Personen eine behördliche Bewilligung erforderlich ist.

Betrachtet man die SARS-CoV-2-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie im März, liegen München und Wien mit 691,4 bzw. 623, 72 Fällen je 100.000 Einwohner auf einem ähnlichen Niveau. Zuletzt hat das Pendel im Wochenschnitt aber deutlich zugunsten von München ausgeschlagen. Zwischen 9. und 16. September wurden dort 670 Neuinfektionen verzeichnet. In Wien waren es zwischen 9. und 16. September 2.127.

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