Messerattacke von Amsterdam: Täter rechnete mit seinem Tod

Messerattacke von Amsterdam: Täter rechnete mit seinem Tod
Die Tat war ein Protest gegen Beleidigungen des Islam in den Niederlanden. Der Mann hatte ein Testament hinterlassen.

Der 19 Jahre alte Afghane, der im Hauptbahnhof vom Amsterdam zwei US-Touristen niederstach und schwer verletzte, ist davon ausgegangen, dass er den Angriff nicht überleben würde. Der Mann, der seit drei Jahren in Deutschland als Asylsuchender lebte, habe gegen Beleidigungen des Islam in den Niederlanden protestieren wollen, sagte dessen Anwalt Simon van der Woude einem Bericht der Nachrichtenagentur ANP vom Mittwoch zufolge.

"Er ging davon aus, dass er seine Aktion nicht überleben würde, denn er hat in seiner Wohnung in Deutschland ein Testament hinterlassen."

Der Afghane, dessen Name mit Jawed S. angegeben wurde, war unmittelbar nach dem Messerangriff auf die beiden Touristen von Polizisten mit Schüssen niedergestreckt worden. Dabei wurde er am Unterleib verletzt.

"Zutiefst beleidigt" gefühlt

Er habe sich "zutiefst beleidigt" gefühlt, weil der niederländische Rechtspopulist Geert Wilder einen Wettbewerb für Karikaturen des Propheten Mohammed organisierte, sagte der Anwalt. Er habe nicht gewusst, dass Wilders diesen Wettbewerb am Donnerstag, kurz vor dem Terrorangriff vom Freitag, absagte. Bei der Vernehmung durch den Haftrichter habe er die Frage gestellt, warum Wilders in den Niederlanden "die Erlaubnis und die Möglichkeit bekam, den Propheten zu beleidigen". Jawed S. gehe in Deutschland zur Schule, spreche ziemlich gut deutsch und habe sich in Deutschland bisher nichts zuschulden kommen lassen.

Auch das Innen- und Integrationsministerium in Mainz hatte am Dienstag bestätigt, der Mann sei bisher strafrechtlich nicht aufgefallen. Er sei im September 2015 nach Deutschland eingereist und in den Kreis Mainz-Bingen gekommen. Weil er 16 Jahre alt war, wurde eine Vormundschaft für ihn gerichtlich angeordnet. Gegen seinen abgelehnten Asylantrag habe er 2017 geklagt, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier laufe noch.

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