Warum der Menstruationskrankenstand in Spanien floppt

Warum der Menstruationskrankenstand in Spanien floppt
Im Vorjahr wurde Spanien zum ersten EU-Land, in dem Frauen "menstruationsfrei" machen dürfen. Rund 60.000 Fälle wurden erwartet.

Von einem "historischen Tag" sprach Gleichstellungsministerin Irene Montero. Die internationale Presse von einem Meilenstein in der Frauenpolitik. Unter der sozialistischen Regierung von Premier Pedro Sánchez hatte Spanien im vergangenen Jahr als erstes EU-Land eine bezahlte Freistellung für Frauen mit Menstruationsbeschwerden eingeführt. Ein Jahr später fällt die Bilanz des "Menstruationsurlaubs" allerdings nüchtern aus.

So wurden nach Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums im ersten Jahr nur 1.559 entsprechende Fälle registriert. Zum Vergleich: Schätzungsweise ein Prozent der sechs Millionen erwerbstätigen Frauen zwischen 16 und 50 Jahren in Spanien leiden unter schmerzhaften Regelblutungen, weshalb im Vorfeld rund 60.000 Anträge erwartet worden waren.

Nicht jede schmerzhafte Regelblutung ist gedeckt

Für die niedrige Quote gibt es mehrere Gründe. Voraussetzung für die Krankschreibung ist die ärztliche Diagnose einer sekundären Dysmenorrhö, also einer schmerzhaften Regelblutung im Zusammenhang mit einer gynäkologischen Erkrankung, etwa Endometriose

Nicht jede schmerzhafte Regelblutung fällt damit unter das Gesetz, zum Beispiel die primäre Dysmenorrhö, also Regelschmerzen ohne bekannte Ursache und ohne Diagnose. 

Expertinnen und Experten führen die geringen Zahlen auch auf die Angst vor Stigmatisierung zurück. Auch in anderen Ländern, die einen ähnlichen Menstruationskrankenstand bereits vor längerer Zeit eingeführt haben, wie Taiwan oder Südkorea, wird der zusätzliche Krankenstand kaum in Anspruch genommen.  

Ärztliches Attest benötigt

Um "menstruationsfrei“ zu machen, benötigen die Arbeitnehmerinnen außerdem jedes Mal ein ärztliches Attest. Die Dauer der Freistellung von der Arbeit ist dann aber grundsätzlich unbegrenzt. Sie hängt laut Gesetz von der Stärke und der Dauer der Schmerzen ab. 

Die Kosten werden ab dem ersten Tag vom Staat übernommen, im Gegensatz zu anderen Krankheitsgründen, bei denen für die ersten drei Krankheitstage kein Entgelt bezahlt wird.

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